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Landesregierung garantiert mehr Mitspracherechte

Beteiligungsvereinbarung am 11.  September 2007 unterschrieben

 

Die Landesregierung räumt dem Beamtenbund Baden-Württemberg (BBW) künftig ein umfassendes Mitspracherecht in wesentlichen Fragen, die die Beamten und das Dienstrecht betreffen, ein. Ministerpräsident Günther Oettinger und BBW-Chef Volker Stich haben am 11. September 2007 die so genannte „Beteiligungsvereinbarung“ unterzeichnet.  BRH-BW Landesvorsitzender Uwe Mayer gehört als einer der stellvertretenden BBW-Landesvorsitzenden der Landesleitung des BBW an.

 

Die Beteiligungsvereinbarung sieht im Einzelnen vor, dass Spitzengespräche über allgemeine und grundsätzliche Fragen der Dienstrechtspolitik zwischen Landesregierung und BBW künftig in der Regel zweimal jährlich stattfinden, davon unabhängig werden Fachgespräche zur Erörterung allgemeiner dienstrechtlicher Themen und konkreter dienstrechtlicher Vorhaben durchgeführt. Festgelegt wurde auch, dass sich die zuständigen Ressorts mit Vorschlägen und Initiativen des BBW zur Regelung beamtenrechtlicher Verhältnisse befassen und diese erörtern müssen. Außerdem wird der BBW frühzeitiger als bisher beteiligt und zwar zeitgleich mit den Ressorts. In der Vereinbarung wird auch eine klare Regelung der Frist zur Stellungnahme getroffen: Sie beträgt künftig in der Regel sechs Wochen.

 

Die Beteiligungsvereinbarung sichert dem BBW zwar nicht den Status eines Verhandlungspartners, den die gewerkschaftlichen Vertretungen im Tarifbereich haben. Dennoch signalisiert die Landesregierung mit diesem Papier,  dass sie dem Wort und den Argumenten des BBW und damit auch des BRH-BW Gewicht verleihen will. Dadurch wird es künftig möglich sein, die Anliegen der im Ruhestand befindlichen Kolleginnen und Kollegen bereits in einer frühen Phase in den Entscheidungsfindungsprozess einzubringen.


Oktober 2007, Text: BRH-BW
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