Aktuelles / Landesteil
Landesregierung
garantiert mehr Mitspracherechte
Beteiligungsvereinbarung
am 11. September 2007 unterschrieben
Die Landesregierung räumt dem Beamtenbund Baden-Württemberg (BBW)
künftig ein umfassendes Mitspracherecht in wesentlichen Fragen, die die
Beamten und das Dienstrecht betreffen, ein. Ministerpräsident Günther
Oettinger und BBW-Chef Volker Stich haben am 11. September 2007 die so
genannte „Beteiligungsvereinbarung“ unterzeichnet. BRH-BW Landesvorsitzender Uwe Mayer gehört
als einer der stellvertretenden BBW-Landesvorsitzenden der Landesleitung des
BBW an.
Die Beteiligungsvereinbarung sieht im Einzelnen vor, dass
Spitzengespräche über allgemeine und grundsätzliche Fragen der
Dienstrechtspolitik zwischen Landesregierung und BBW künftig in der Regel
zweimal jährlich stattfinden, davon unabhängig werden Fachgespräche zur
Erörterung allgemeiner dienstrechtlicher Themen und konkreter
dienstrechtlicher Vorhaben durchgeführt. Festgelegt wurde auch, dass sich die
zuständigen Ressorts mit Vorschlägen und Initiativen des BBW zur Regelung
beamtenrechtlicher Verhältnisse befassen und diese erörtern müssen. Außerdem
wird der BBW frühzeitiger als bisher beteiligt und zwar zeitgleich mit den
Ressorts. In der Vereinbarung wird auch eine klare Regelung der Frist zur
Stellungnahme getroffen: Sie beträgt künftig in der Regel sechs Wochen.
Die Beteiligungsvereinbarung sichert dem BBW zwar nicht den Status
eines Verhandlungspartners, den die gewerkschaftlichen Vertretungen im
Tarifbereich haben. Dennoch signalisiert die Landesregierung mit diesem
Papier, dass sie dem Wort und den
Argumenten des BBW und damit auch des BRH-BW Gewicht verleihen will. Dadurch
wird es künftig möglich sein, die Anliegen der im Ruhestand befindlichen
Kolleginnen und Kollegen bereits in einer frühen Phase in den
Entscheidungsfindungsprozess einzubringen.