Initiative der Grünen auf Beihilfekürzung und Wegfall der Sonderzahlung für Versorgungsempfänger: Mit Antrag gescheitert und viel Sympathie verspielt

Sie haben es wieder einmal probiert, und sind mit ihrer jüngsten Initiative erneut gescheitert: Die Beihilfe für Versorgungsempfänger bleibt unangetastet, die Sonderzahlung ebenso. Die Grünen konnten auch im Zuge der Haushaltsberatung mit einem entsprechenden Antrag nicht landen. Dafür haben sie sich erneut Sympathie verspielt, bei den Versorgungsempfängern und beim BBW.
 
BBW-Chef Volker Stich ist sich sicher: Mit ihren wiederholten Versuchen den Versorgungsempfängern ans Geld zu gehen, diesmal durch Kürzung der Beihilfe und das Streichen der Sonderzahlung, werden sich die Grünen in den kommenden Monaten, zunehmend mit den nahenden Landtagswahlen, immer wieder konfrontiert sehen.
 
Bereits im September vergangenen Jahres hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einem Antrag zum Gesetzentwurf über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen bei Pensionären für Ärger und Verdruss gesorgt und den BBW auf den Plan gerufen. Damals wollten die Grünen erreichen, dass bei der Versorgungsanpassung 2009/2010 Pensionäre des höheren Dienstes leer ausgehen und Versorgungsempfänger des gehobenen, mittleren und einfachen Dienstes mit einem Prozent, beziehungsweise 1,5 Prozent und 2 Prozent abgespeist werden. Jetzt nahmen die Grünen die Beihilfe und die Sonderzahlung ins Visier. Beides stelle gravierende Eingriffe in die Versorgung der Beamten dar, die nicht ohne weiteres möglich sind, sagt BBW-Chef Stich und verweist wieder – wie bereits Anfang Dezember im Gespräch mit dem Grünen Abgeordneten Eugen Schlachter, dem finanzpolitischen Sprecher der Fraktion, der für beide Anträge federführend war – auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 2005.
 
Nach diesem Urteil sind Eingriffe in die Beamtenversorgung aufgrund der Haushaltssituation, mit der Verfassung nicht vereinbar. Im Beamtenrecht könnten finanzielle Erwägungen und Bemühungen, Ausgaben zu sparen, in aller Regel für sich genommen nicht als ausreichende Legitimation für eine Kürzung der Altersversorgung angesehen werden, urteilten die Karlsruher Richter.   
 
Gerade aber mit „finanziellen Erwägungen und Bemühungen, Ausgaben zu sparen“ haben die Grünen auch ihre jüngste Initiative begründet. Sie hielten der Landesregierung vor, die bisher ergriffenen Maßnahmen seien nicht ausreichend, um die langfristige Finanzierung der Pensionsverpflichtungen des Landes auf eine nachhaltige Grundlage zu stellen und somit die Pensionen der Landesbeamten auch zukünftig in ihrem Grundbestand zu sichern. Deshalb sollten die Beihilfesätze für Versorgungsempfänger – außer beim einfachen Dienst – von 70 Prozent auf 50 Prozent abgesenkt werden. Zudem sollten die Sonderzahlungen für die Versorgungsempfänger des gehobenen und höheren Dienstes entfallen. Die eingesparten Mittel wollten die Grünen dem Versorgungsfond des Landes zuführen.

Quelle: bbw