Initiative der Grünen auf Beihilfekürzung und Wegfall der Sonderzahlung für Versorgungsempfänger: Mit Antrag gescheitert und viel Sympathie verspielt
Sie haben es wieder einmal probiert, und
sind mit ihrer jüngsten Initiative erneut gescheitert: Die Beihilfe für
Versorgungsempfänger bleibt unangetastet, die Sonderzahlung ebenso. Die
Grünen konnten auch im Zuge der Haushaltsberatung mit einem
entsprechenden Antrag nicht landen. Dafür haben sie sich erneut
Sympathie verspielt, bei den Versorgungsempfängern und beim BBW.
BBW-Chef Volker Stich ist sich sicher: Mit ihren wiederholten Versuchen
den Versorgungsempfängern ans Geld zu gehen, diesmal durch Kürzung der
Beihilfe und das Streichen der Sonderzahlung, werden sich die Grünen in
den kommenden Monaten, zunehmend mit den nahenden Landtagswahlen, immer
wieder konfrontiert sehen.
Bereits im September vergangenen Jahres hatte die Fraktion Bündnis
90/Die Grünen mit einem Antrag zum Gesetzentwurf über die Anpassung von
Dienst- und Versorgungsbezügen bei Pensionären für Ärger und Verdruss
gesorgt und den BBW auf den Plan gerufen. Damals wollten die Grünen
erreichen, dass bei der Versorgungsanpassung 2009/2010 Pensionäre des
höheren Dienstes leer ausgehen und Versorgungsempfänger des gehobenen,
mittleren und einfachen Dienstes mit einem Prozent, beziehungsweise 1,5
Prozent und 2 Prozent abgespeist werden. Jetzt nahmen die Grünen die
Beihilfe und die Sonderzahlung ins Visier. Beides stelle gravierende
Eingriffe in die Versorgung der Beamten dar, die nicht ohne weiteres
möglich sind, sagt BBW-Chef Stich und verweist wieder – wie bereits
Anfang Dezember im Gespräch mit dem Grünen Abgeordneten Eugen
Schlachter, dem finanzpolitischen Sprecher der Fraktion, der für beide
Anträge federführend war – auf eine Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 2005.
Nach diesem Urteil sind Eingriffe in die Beamtenversorgung aufgrund der
Haushaltssituation, mit der Verfassung nicht vereinbar. Im Beamtenrecht
könnten finanzielle Erwägungen und Bemühungen, Ausgaben zu sparen, in
aller Regel für sich genommen nicht als ausreichende Legitimation für
eine Kürzung der Altersversorgung angesehen werden, urteilten die
Karlsruher Richter.
Gerade aber mit „finanziellen Erwägungen und Bemühungen, Ausgaben zu
sparen“ haben die Grünen auch ihre jüngste Initiative begründet. Sie
hielten der Landesregierung vor, die bisher ergriffenen Maßnahmen seien
nicht ausreichend, um die langfristige Finanzierung der
Pensionsverpflichtungen des Landes auf eine nachhaltige Grundlage zu
stellen und somit die Pensionen der Landesbeamten auch zukünftig in
ihrem Grundbestand zu sichern. Deshalb sollten die Beihilfesätze für
Versorgungsempfänger – außer beim einfachen Dienst – von 70 Prozent auf
50 Prozent abgesenkt werden. Zudem sollten die Sonderzahlungen für die
Versorgungsempfänger des gehobenen und höheren Dienstes entfallen. Die
eingesparten Mittel wollten die Grünen dem Versorgungsfond des Landes
zuführen.
Quelle: bbw