GRÜNE in BW wollen bei Versorgungsempfängern sparen!

Wie uns die Deutsche Polizeigewerkschaft informiert, hat die Fraktion der GRÜNEN in Baden-Württemberg folgenden Sparantrag im Landtag eingereicht: „Zur langfristig nachhaltigen Finanzierung der Pensionen“ fordert die Fraktion der GRÜNEN erneut die Reduzierung der Beihilfebemessung für Versorgungsempfänger im höheren, gehobenen und mittleren Dienst auf 50% und im einfachen Dienst auf 70% festzusetzen.  Darüber hinaus soll das ehemalige „Weihnachtsgeld“ für Versorgungsempfänger des gehobenen und höheren Dienstes ganz gestrichen werden. Nach den Positionen zur Dienstrechtsreform disqualifizieren sich die GRÜNEN im baden-württembergischen Landtag mit diesem erneuten Ansinnen bei der Beamtenschaft und bei den Versorgungsempfängern. Ob dies mehr Wählerstimmen bringt, als auf der Seite des öffentlichen Dienstes und deren Angehörigen verloren gehen?

In der Begründung des Antrags ist zu lesen: Die von der Landesregierung bisher ergriffenen Maßnahmen sind nicht ausreichend, um die langfristige Finanzierung der Pensionsverpflichtungen des Landes auf eine nachhaltige Grundlage zu stellen und somit die Pensionen der Landesbeamten auch zukünftig in ihrem Grundbestand zu sichern.

Die Beihilfesätze für Versorgungsempfänger – außer beim einfachen Dienst – sollen von 70% auf 50 % abgesenkt werden. Damit wird eine der gesetzlichen Rentenversicherung gleichwertige Regelung erreicht.

Weiterhin sollen die Sonderzahlungen  (früher „Weihnachtsgeld“) für die Versorgungsempfänger des gehobenen und höheren Dienstes entfallen.

Damit wird – mit Blickpunkt  2030 verglichen mit heute – erreicht, dass das Wachstum der Pensionslasten im Rahmen des Wachstums des langfristigen Trends der Steuereinnahmen bleibt. Der Anteil der Pensionslasten an den künftigen Steuereinnahmen bleibt dann stabil und die nachhaltige Finanzierbarkeit der Pensionsansprüche wird gesichert.

Die eingesparten Mittel sollen dem Versorgungsfond (Pensionsfond) des Landes zugutekommen. Diese insgesamt sozial verträgliche Neuregelung, so die GRÜNEN kann nur im Interesse der heute aktiven Beamtenschaft und der Generationengerechtigkeit im öffentlichen Dienst sein.

Hinweis der Redaktion:

Solche parlamentarischen Vorstöße, auch wenn sie derzeit nur aus einem Land und „nur“ von einer Oppositionsfraktion kommt, müssen ernst genommen werden.

Solche Initiativen habe für andere Länder und für den Bund nicht selten Vorbildcharakter und finden gerne Nachahmer. Die GRÜNEN sind nicht nirgend eine Partei. Sie regieren in zahlreichen Ländern mit und schicken sich an, z.B. in NRW an einer CDU-geführten Regierung beteiligt zu werden. Daher sollten sich die betroffenen Mitgliedsverbände frühzeitig gegen solche Vorschläge politisch zur Wehr setzen und auf die Folgen wie drastisch höhere Beiträge für die Krankenversicherungen und auf erhebliche Einbußen in der bestehenden Versorgung verweisen.