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Badische Neueste Nachrichten

Badendruck GmbH

Redaktion

Linkenheimer Landstr. 133

76147 Karlsruhe

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zu dem Interview mit Herrn Krahwinkel bitten wir um die Veröffentlichung folgender Stellungnahme:

„Natürlich ist es auch unter den Versorgungsempfängern unstrittig, dass gespart werden muss, um die verschuldeten öffentlichen Haushalte zu sanieren. Die Pensionäre wissen, dass sie nicht ausgenommen werden können.

 

Im Hinblick auf die erheblichen finanziellen und strukturellen Eingriffe, die der öffentliche Dienst und damit auch die Versorgungsempfänger in den letzten Jahren hinnehmen mussten, halten wir es als größter Verband der Ruhestandsbeamten, Rentner und Hinterbliebenen in Baden-Württemberg für unfair, ja unredlich, wenn die Pensionäre beim Sparen weiterhin an vorderster Front eingereiht werden. Dabei überrascht es nicht, wenn der Bund der Steuerzahler, wie schon so oft, weitere Streichungen fordert.

 

Zur Versachlichung der Debatte über die Alterssicherungssysteme und die Beamtenversorgung tragen seine Aussagen keinesfalls bei. Natürlich kann man die Höhe der Pensionen ins Verhältnis setzen zur Höhe der Renten. Man darf dabei aber nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Unterschiedliche Bildungsniveaus, Steuerzahlungen und Krankenversicherungskosten im Alter müssen genauso in jede Vergleichsberechnung einbezogen werden wie die großen Unterschiede in den Erwerbsbiographien. Die umlage- finanzierte Rente nach eingezahlten Beiträgen kann eben nicht verglichen werden mit der Vollversorgung der Beamten nach der grundgesetzlich abgesicherten und höchstrichterlich bestätigten Alimentation, die auch eine Betriebsrente einschließt.

Die kommende Dienstrechtsreform in Baden-Württemberg sieht beispielsweise vor, die rentenrechtlichen Regelungen bei der Verlängerung der Lebensarbeitszeit von 65 auf 67 Jahre beginnend ab 2012 zu übernehmen. Ein Hochschulstudium kann dann nur noch mit 855 Tagen und nicht mehr mit 3 Jahren berücksichtigt werden, auch hier werden rentenrechtliche Regelungen nachgezeichnet. 

Eine 13. Pension gibt es schon lange nicht mehr. Ab dem 01.04.2007 wurde die Sonderzahlung für die Versorgungsempfänger nochmals auf nunmehr 30 % gekürzt und ab 01.01.2008 in die Besoldungstabelle integriert.

 

Eine Kürzung der Beihilfe bei den Versorgungsempfängern in dem geforderten Umfang ist nicht möglich, weil die überwiegend privat Versicherten höherem Alter nicht mehr von den Versicherungen aufgenommen werden. Unabhängig davon könnten wesentlich höhere Versicherungsbeiträge von den Versicherten nicht aufgebracht werden.

 

Wir hätten uns von Herrn Krahwinkel in der Tat mehr Sachlichkeit gewünscht. Das Schüren von Neiddebatten, genährt von Vorurteilen, war noch nie hilfreich. Rentner und Pensionäre wollen nicht gegeneinander ausgespielt werden.“

 

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Uwe Mayer

Landesvorsitzender