Aktuelles

 

Schufa-Selbstauskunft

 

Mit dem offiziellen Antragsformular können Sie künftig einmal im Jahr unentgeltlich eine Selbstauskunft bei der Schufa einholen.

 

Seit dem 1. April 2010 kann nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz jeder Verbraucher die über ihn bei der Schufa gespeicherten Daten einmal im Jahr gratis einfordern. Sie erfahren, welche Informationen gesammelt werden, woher diese stammen und an wen sie weitergeleitet wurden.


Dazu benötigen Sie das hier zum Download angebotene Antragsformular, das Sie ausfüllen und mit einer beigefügten Kopie Ihres Personalausweises postalisch an das Schufa-Kreditbüro schicken müssen. Wenige Tage später erhalten Sie ebenfalls per Post einen Ausdruck mit Ihren Schufa-Daten.

                                                          

Das Bestellformularkönnen Sie hier aufrufen