Aktuelles
Schufa-Selbstauskunft
Mit dem offiziellen Antragsformular können Sie künftig einmal im Jahr unentgeltlich eine Selbstauskunft bei der Schufa einholen.
Seit dem 1. April 2010 kann nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz jeder Verbraucher die über ihn bei der Schufa gespeicherten Daten einmal im Jahr gratis einfordern. Sie erfahren, welche Informationen gesammelt werden, woher diese stammen und an wen sie weitergeleitet wurden.
Dazu benötigen Sie das hier zum Download angebotene
Antragsformular, das Sie ausfüllen und mit einer
beigefügten Kopie Ihres Personalausweises postalisch an das
Schufa-Kreditbüro schicken müssen. Wenige Tage später erhalten
Sie ebenfalls per Post einen Ausdruck mit Ihren Schufa-Daten.
Das Bestellformularkönnen Sie hier aufrufen