Aktuelles

 

Erfolgreiche Beratungstätigkeit der Landesgeschäftsstelle –

Nachzahlungen von über 54.000 € für unsere Mitglieder erstritten

  

In den letzten vier Jahren war unsere Beratungstätigkeit äußerst erfolgreich. Die Rechtsberatung durch den Seniorenverband BRH-BW weist eine sehr positive Bilanz auf.

Gesetzliche Neuerungen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sowie die daraus resultierende Rechtsprechung hatte unsere Mitglieder veranlasst, sich Rat suchend an die Mitarbeiter der Landesgeschäftsstelle, hier insbesondere unseren Rechtsreferenten Kurt Schulz, zu wenden. Durch die Vertretung der Mitglieder in beihilfe-, versorgungs-, renten-, kranken-, pflegeversicherungs- und schwerbehindertenrechtlichen Angelegenheiten konnte einer Vielzahl von Mitgliedern zu ihrem Recht verholfen werden. 

In zahlreichen Fällen konnten für die Mitglieder Nachzahlungen erreicht bzw. Rückforderungen abgewehrt werden. So wurden vom 1. Juli 2007 bis zum 30. Juni 2011 in 59 Fällen Beihilfe in Höhe von rund 46.000 €, in vier Fällen Versorgungsbezüge von insgesamt 7.865 € und in zwei Fällen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung von 467 € nachgewährt.

Die meisten Nachzahlungen ergaben sich im Bereich der Beihilfe. In Einzelfällen wurde Beihilfe in Höhe von rd. 2.500 €, 1.760 €, 1.420 €, 1.190 €, 1.160 € und 1.120 € nachgezahlt. 

Unseren Mitgliedern empfehlen wir, auch künftig von ihrem Recht, sich kostenlos beraten zu lassen, Gebrauch zu machen. 

Nutzen Sie die erfolgreiche Rechtsberatung auch zur Werbung neuer Mitglieder. Die Mitgliedschaft im Seniorenverband BRH-BW macht sich bezahlt.