Aktuelles
Seniorenverband BRH-BW im Gespräch mit der FDP/DVP Fraktion
Die Gespräche des BRH-BW mit den im Landtag vertretenen Fraktionen wurden am 1. Februar 2011 mit der FDP/DVP Fraktion fortgesetzt. Die FDP/DVP Fraktion war durch ihren stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und parlamentarischen Geschäftsführer Hagen Kluck, MdL, die Vorsitzende des Arbeitskreises Haushalt und Finanzen und finanzpolitische Sprecherin der Fraktion Heiderose Berroth, MdL, und die parlamentarischen Berater Dr. Christine Rex und Dietmar Schöning vertreten. Seitens des BRH-BW nahmen an dem Gespräch der Landesvorsitzende Uwe Mayer, der stellvertretende Landesvorsitzende Günther Sigloch, die Beisitzer im Landesvorstand Ernst Steinbach und Karl-Heinz Wurster sowie die Geschäftsführerin des BRH-BW Ulrike Schork teil.
In seinen einleitenden Worten wies Uwe Mayer darauf hin, dass die jüngsten Sparbeschlüsse der Landesregierung die Pensionäre zwar nicht betroffen habe, in den Fraktionen der Antrag der Grünen zum Haushaltsbegleitgesetz 2010 unter anderem auf Absenkung des Beihilfesatzes von 70 auf 50 für Pensionäre jedoch diskutiert wurde. Er stellte eindringlich die mit dieser Maßnahme verbundene und von den Versorgungsempfängern nicht zu tragende Mehrbelastung von bis zum 300.- € monatlich dar. Auch dürfe es keine Abkoppelung der Pensionäre von den Besoldungserhöhungen für aktive Beamte geben.
Nach Meinung der FDP/DVP Fraktion müsse es einen Gleichklang zwischen Pensionären und den aktiven Beamten geben, so Hagen Kluck und verglich die Situation mit derjenigen in der gesetzlichen Rentenversicherung, wo die Höhe der Rente unter anderem von der allgemeinen Lohnentwicklung abhängig ist.
Heiderose Berroth stellte fest, dass die von Uwe Mayer angesprochenen Themen in der Fraktion diskutiert werden. Momentan sieht diese jedoch keinen Handlungsbedarf. Der Höchstruhegehaltsatz ist von 75 auf 71,75 % abgesenkt worden, das Ruhestandseintrittsalter wird schrittweise von 65 auf 67 angehoben und die Anrechenbarkeit von Studienzeiten von drei Jahren auf 855 Tage begrenzt. Für die steigenden Pensionskosten sind nicht die Pensionäre verantwortlich, sondern die Politik, die es versäumt hat, rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Deshalb sollte auch zur Finanzierung des Altersgeldes bei Ausscheiden eines Beamten aus dem öffentlichen Dienst das Geld, das früher für eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung hätte aufgewendet werden müssen, in einen einsprechenden Pensionsfonds eingezahlt werden. Damit stimmt die FDP/DVP Fraktion unserer diesbezüglichen Forderung zum Dienstrechtsreformgesetz zu.
Was die Beihilfe betrifft, so kommt man aus Sicht der FDP/DVP Fraktion nicht umhin, einen Vergleich mit anderen Bundesländern zu führen und eine Angleichung vorzunehmen. Karl-Heinz Wurster wies darauf hin, dass die Beihilfe ein Bestandteil der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten ist und deshalb nicht in Frage gestellt werden darf. Hagen Kluck betonte, dass der Beamte für den Staat preiswerter sei, als der Angestellte und eine Verlässlichkeit gegeben sein muss, da der Beamte aufgrund seines Status einen lebenslangen Vertrag abschließt. Falls es zu einer Absenkung des Beihilfesatzes kommen sollte, forderte Ernst Steinbach eine Besitzstandswahrung für die vorhandenen Pensionäre. Nach Aussage von Heiderose Berroth kann es nur eine „ausschleichende“ Regelung geben. Ergänzend wies Dietmar Schöning darauf hin, dass die Pläne der Bundes-SPD, eine Bürgerversicherung einführen zu wollen, nur unter Einbeziehung der Beamtenschaft- mit allen negativen Konsequenzen – machbar sind. Der stellvertretende Landesvorsitzende Günther Sigloch mahnte eine verlässliche Politik für die Pensionäre an und bat darum, mit dem BRH-BW vor möglichen Änderungen in der Beihilfe frühzeitig Gespräche zu führen.
Welche Möglichkeiten sieht die FDP/DVP Fraktion für den Abschluss einer weiteren Verständigungserklärung zwischen dem BBW Beamtenbund Tarifunion und dem Ministerpräsidenten, falls die Regierungskoalition nach der Landtagswahl am 27. März ihre Arbeit fortgesetzt werden kann. Hagen Kluck sicherte die Unterstützung seiner Fraktion zu, da dies zu einer verlässlichen Politik beitrage, man werde dafür Sorge tragen, dass es keine Sonderopfer für den öffentlichen Dienst gibt. Man gab jedoch zu bedenken, dass der Verständigungserklärung 2006 Einschnitte bei der Besoldung wie z. B. die Kürzung der Sonderzuwendung und die Streichung des Urlaubsgeldes vorausgegangen waren. Nach Meinung des BRH-BW muss in einer neuen Verständigungserklärung in jedem Fall der Status quo festgeschrieben werden. Er darf keine Einschnitte in der Beihilfe geben.
Der BRH-BW wird auch nach der Landtagswahl am 27. März 2011 Gespräche mit allen Fraktionen zu den Themen Pensionen und Beihilfe führen.