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Gespräch mit Finanzminister Stächele

Sparen muss sein, die Frage ist nur wo, so könnte man kurz auf einen Nenner gebracht das Gesprächsergebnis zusammenfassen.

Am 24. Februar 2011 traf sich eine Delegation des Seniorenverband BRH-BW zum Gedankenaustausch mit Finanzminister Willi Stächele, Abteilungsleiter 1 - Personal-, Besoldungs- und Versorgungswesen - Norbert Eisenmann und dem Leiter der Abteilung Haushalt Reiner Moser. Für den Seniorenverband BRH-BW nahmen der Landesvorsitzende Uwe Mayer, sein Stellvertreter Günther Sigloch, die Mitglieder des Landesvorstands Ernst Steinbach und Karl-Heinz Wurster sowie die Geschäftsführerin Ulrike Schork an dem Gespräch teil.

Angesprochen wurden in erster Linie die Themen Beihilfe und Versorgung. Ist mit Einschnitten bei der Beihilfe oder Versorgung zu rechnen, wollte Uwe Mayer konkret von Minister Stächele wissen, da diese Fragen die Mitglieder stark beschäftigen. Das baden-württembergische Beihilferecht zählt bundesweit zu den besten. Ist deshalb eine Angleichung an das schlechtere Bundesrecht, eine Anhebung der Kostendämpfungspauschale oder eine Absenkung des Beihilfesatzes für Pensionäre angedacht? Oder sind zukünftig strukturelle Einschränkungen bei der Versorgung zu befürchten, zumal Bündnis 90/DIE GRÜNEN ein Pensionssicherungsgesetz befürworten und Pensionen nach dem Durchschnittsverdienst berechnen wollen.
Willi Stächele verwies auf die Haushaltslage des Landes. Da die Ausgaben noch immer die Einnahmen übersteigen, müssten 5 Prozent der Ausgaben gestrichen werden. Ziel bis 2019 ist ein ausgeglichener Landeshaushalt. Hierzu sei man nicht zuletzt auch den nachfolgenden Generationen verpflichtet.
Die Ausgaben für das Personal einschließlich der Aufwendungen für die Versorgung betragen ca. 45 Prozent des gesamten Landeshaushalts. Betrachtet man das im letzten Jahr geschlossene Sparpaket von 500 Mio. €, so wird fast die Hälfte davon über Einsparungen bei Personalausgaben erbracht. In den nächsten 6 Jahren werden 1500 Stellen gestrichen, davon 700 bei den Regierungspräsidien, mit Ausnahme von Polizei, Steuerverwaltung, Justiz und dem Bildungsbereich. Deshalb ist eine Aufgabenkritik notwendig. Auch das Vorgriffstundenmodell bzw. Lebensarbeitszeitkonto beinhalte letztendlich Stellenstreichungen. Insgesamt könne der Stellenabbau daher nur mit einem Aufgabenabbau einhergehen. Ob man zukünftig weiterhin Stellen abbauen oder aber Kürzungen vornehmen werde, sei eine grundsätzliche Frage, die er nicht beantworten könne.

Eine Absenkung des Beihilfesatzes von 70 auf 50 Prozent für Versorgungsempfänger würde nach Berechnungen der Haushaltsabteilung ein Einsparvolumen von 160 Mio. € jährlich erbringen, so der Abteilungsleiter Moser. Als Begründung für den höheren Beihilfesatz war in der Vergangenheit die Bedürftigkeit der Versorgungsempfänger genannt worden. An dieser Stelle müsse man weiter diskutieren und hinterfragen, ob die Begründung für den höheren Beihilfesatz noch Bestand haben kann. Klar ist nach Ansicht von Minister Stächele, dass aus den Haushaltsaufwendungen für das Personal auch künftig Einsparungen erbracht werden müssen. Es wird allerdings erwartet, dass aus den Rücklagen der Versorgungsfonds ab 2018 bzw. 2020 rund 13 Prozent des jährlichen Versorgungsaufwands bestritten werden können. Karl-Heinz Wurster wies darauf hin, dass eine Absenkung des Beihilfesatzes für privat krankenversicherte Versorgungsempfänger eine Mehrbelastung von mindestens 200 €/mtl. - teilweise sogar erheblich mehr - bedeuten würde. Dies haben Mitglieder bei ihren Versicherungen erfragt. Der Finanzminister erklärte, dass die Beihilfethematik im Rahmen einer Klausursitzung Anfang April wohl auch besprochen wird.
Sollte die Versorgung sich zukünftig aus dem durchschnittlichen Lebenseinkommen berechnen, würde dies für den Sicherheitsbereich eine Minderung der Pension um 25 Prozent bedeuten, so Ernst Steinbach. Es stellt sich dann die Frage, ob eine Vollversorgung und damit eine amtsangemessene Alimentation der Versorgungsempfänger noch gegeben ist.

Welche konkreten Sparmaßnahmen nach der Landtagswahl im Rahmen des Koalitionsvertrags vorgesehen sind, kann zurzeit nicht beantwortet werden. Dies ist eine politische Frage, so der Minister. Sicher ist, dass die Schülerzahlen zurückgehen und der Facharbeitermangel sich auf die Nachwuchsgewinnung bei den aktiven Beamten auswirken wird. Die Problematik der Nachwuchsgewinnung im öffentlichen Dienst, insbesondere im technischen Dienst wird auch von Günther Sigloch gesehen, dennoch forderte er eine Besitzstandswahrung für die vorhandenen Pensionäre. Man müsse sich fragen, welche Ansprüche seitens der Bevölkerung erfüllt werden könnten, ohne dass dies zu Lasten der Pensionäre ginge, die in den 50er und 60er Jahren den Staat mit aufgebaut haben. Auch bat er darum, den Seniorenverband BRH-BW frühzeitig über mögliche Änderungen bei Beihilfe und Versorgung zu informieren und das Gespräch mit dem Verband zu suchen. Minister Stächele erklärte, dass Koalitionsgespräche unter großem Zeit- und Erfolgsdruck geführt würden und dies deshalb schwierig sei. Wenn eine Möglichkeit für ein Gespräch bestünde, würde er die Themen gerne mit dem Seniorenverband BRH-BW erörtern, grundsätzlich sei er zu weiteren Gesprächen bereit.
Da das Gespräch in einer angenehmen sachlichen Atmosphäre geführt wurde, gehen wir davon aus, dass der Dialog mit dem Finanzminister und der Spitze der Verwaltung fortgesetzt wird, immer vorausgesetzt, die Landtagswahl am 27. März führt zu einem entsprechenden Ergebnis.