Aktuelles
Gespräch mit Finanzminister Stächele
Sparen muss sein, die Frage ist nur wo, so könnte man kurz auf einen Nenner gebracht das Gesprächsergebnis zusammenfassen.
Am 24. Februar 2011 traf sich eine Delegation des Seniorenverband BRH-BW zum Gedankenaustausch mit Finanzminister Willi Stächele, Abteilungsleiter 1 - Personal-, Besoldungs- und Versorgungswesen - Norbert Eisenmann und dem Leiter der Abteilung Haushalt Reiner Moser. Für den Seniorenverband BRH-BW nahmen der Landesvorsitzende Uwe Mayer, sein Stellvertreter Günther Sigloch, die Mitglieder des Landesvorstands Ernst Steinbach und Karl-Heinz Wurster sowie die Geschäftsführerin Ulrike Schork an dem Gespräch teil.
Angesprochen wurden in erster Linie die Themen
Beihilfe und Versorgung. Ist mit Einschnitten bei der Beihilfe oder
Versorgung zu rechnen, wollte Uwe Mayer konkret von Minister Stächele
wissen, da diese Fragen die Mitglieder stark beschäftigen. Das
baden-württembergische Beihilferecht zählt bundesweit zu den besten. Ist
deshalb eine Angleichung an das schlechtere Bundesrecht, eine Anhebung der
Kostendämpfungspauschale oder eine Absenkung des Beihilfesatzes für
Pensionäre angedacht? Oder sind zukünftig strukturelle Einschränkungen bei
der Versorgung zu befürchten, zumal Bündnis 90/DIE GRÜNEN ein
Pensionssicherungsgesetz befürworten und Pensionen nach dem
Durchschnittsverdienst berechnen wollen.
Willi Stächele verwies auf die Haushaltslage des Landes. Da die Ausgaben
noch immer die Einnahmen übersteigen, müssten 5 Prozent der Ausgaben
gestrichen werden. Ziel bis 2019 ist ein ausgeglichener Landeshaushalt.
Hierzu sei man nicht zuletzt auch den nachfolgenden Generationen
verpflichtet.
Die Ausgaben für das Personal einschließlich der Aufwendungen für die
Versorgung betragen ca. 45 Prozent des gesamten Landeshaushalts. Betrachtet
man das im letzten Jahr geschlossene Sparpaket von 500 Mio. €, so wird fast
die Hälfte davon über Einsparungen bei Personalausgaben erbracht. In den
nächsten 6 Jahren werden 1500 Stellen gestrichen, davon 700 bei den
Regierungspräsidien, mit Ausnahme von Polizei, Steuerverwaltung, Justiz und
dem Bildungsbereich. Deshalb ist eine Aufgabenkritik notwendig. Auch das
Vorgriffstundenmodell bzw. Lebensarbeitszeitkonto beinhalte letztendlich
Stellenstreichungen. Insgesamt könne der Stellenabbau daher nur mit einem
Aufgabenabbau einhergehen. Ob man zukünftig weiterhin Stellen abbauen oder
aber Kürzungen vornehmen werde, sei eine grundsätzliche Frage, die er nicht
beantworten könne.
Eine Absenkung des Beihilfesatzes von 70 auf
50 Prozent für Versorgungsempfänger würde nach Berechnungen der
Haushaltsabteilung ein Einsparvolumen von 160 Mio. € jährlich erbringen, so
der Abteilungsleiter Moser. Als Begründung für den höheren Beihilfesatz war
in der Vergangenheit die Bedürftigkeit der Versorgungsempfänger genannt
worden. An dieser Stelle müsse man weiter diskutieren und hinterfragen, ob
die Begründung für den höheren Beihilfesatz noch Bestand haben kann. Klar
ist nach Ansicht von Minister Stächele, dass aus den Haushaltsaufwendungen
für das Personal auch künftig Einsparungen erbracht werden müssen. Es wird
allerdings erwartet, dass aus den Rücklagen der Versorgungsfonds ab 2018
bzw. 2020 rund 13 Prozent des jährlichen Versorgungsaufwands bestritten
werden können. Karl-Heinz Wurster wies darauf hin, dass eine Absenkung des
Beihilfesatzes für privat krankenversicherte Versorgungsempfänger eine
Mehrbelastung von mindestens 200 €/mtl. - teilweise sogar erheblich mehr -
bedeuten würde. Dies haben Mitglieder bei ihren Versicherungen erfragt. Der
Finanzminister erklärte, dass die Beihilfethematik im Rahmen einer
Klausursitzung Anfang April wohl auch besprochen wird.
Sollte die Versorgung sich zukünftig aus dem durchschnittlichen
Lebenseinkommen berechnen, würde dies für den Sicherheitsbereich eine
Minderung der Pension um 25 Prozent bedeuten, so Ernst Steinbach. Es stellt
sich dann die Frage, ob eine Vollversorgung und damit eine amtsangemessene
Alimentation der Versorgungsempfänger noch gegeben ist.
Welche konkreten Sparmaßnahmen nach der
Landtagswahl im Rahmen des Koalitionsvertrags vorgesehen sind, kann zurzeit
nicht beantwortet werden. Dies ist eine politische Frage, so der Minister.
Sicher ist, dass die Schülerzahlen zurückgehen und der Facharbeitermangel
sich auf die Nachwuchsgewinnung bei den aktiven Beamten auswirken wird. Die
Problematik der Nachwuchsgewinnung im öffentlichen Dienst, insbesondere im
technischen Dienst wird auch von Günther Sigloch gesehen, dennoch forderte
er eine Besitzstandswahrung für die vorhandenen Pensionäre. Man müsse sich
fragen, welche Ansprüche seitens der Bevölkerung erfüllt werden könnten,
ohne dass dies zu Lasten der Pensionäre ginge, die in den 50er und 60er
Jahren den Staat mit aufgebaut haben. Auch bat er darum, den Seniorenverband BRH-BW
frühzeitig über mögliche Änderungen bei Beihilfe und Versorgung zu
informieren und das Gespräch mit dem Verband zu suchen. Minister Stächele
erklärte, dass Koalitionsgespräche unter großem Zeit- und Erfolgsdruck
geführt würden und dies deshalb schwierig sei. Wenn eine Möglichkeit für ein
Gespräch bestünde, würde er die Themen gerne mit dem Seniorenverband BRH-BW erörtern,
grundsätzlich sei er zu weiteren Gesprächen bereit.
Da das Gespräch in einer angenehmen sachlichen Atmosphäre geführt wurde,
gehen wir davon aus, dass der Dialog mit dem Finanzminister und der Spitze
der Verwaltung fortgesetzt wird, immer vorausgesetzt, die Landtagswahl am
27. März führt zu einem entsprechenden Ergebnis.