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Erster Meinungsaustausch im Ministerium für Finanzen und Wirtschaft

Wie sehen die Einsparungen beim Personal im Haushalt 2012 im Detail aus, die in der Presse angekündigt worden sind? Sind Sonderopfer für Pensionärinnen und Pensionäre oder Hinterbliebene geplant? Das wollte die Delegation des Seniorenverbands BRH-BW von den Vertretern des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft (MFW) wissen.

Deshalb traf man sich am 15. November 2011 zu einem ersten Meinungsaustausch mit Ministerialdirektor Wolfgang Leidig, dem Abteilungsleiter 1 Norbert Eisenmann und der Referatsleiterin Andrea Xander vom Finanzministerium. Der Seniorenverband BRH-BW war durch seinen Landesvorsitzenden Dieter Berberich, seine Stellvertreter Heinz Fliege und Waldemar Futter sowie die Geschäftsführerin Ulrike Schork vertreten.

Nach einer kurzen Vorstellung des Verbands und seiner Einbindung in dbb und BBW leitete Dieter Berberich auf den aktuellen politischen Anlass, nämlich den am 11. November von der Regierung beschlossenen Haushaltsentwurf 2012 über. Der Haushaltsentwurf habe bei vielen Mitgliedern im BBW und im BRH für heftigen Protest und Unverständnis gesorgt. Das Land verzeichnet hohe Steuermehreinnahmen und trifft dennoch Sparmaßnahmen bei Beamten und Versorgungsempfängern. Bisher ist man davon ausgegangen, dass sich die SPD an ihre vor der Wahl gemachte Zusage, keine Einschnitte beim Personal vorzunehmen, hält. Leider ist das nicht so, nichts ist mehr verlässlich. Das Reizwort „Wahlbetrug“ macht bei unseren Mitgliedern die Runde. Als besonders besorgniserregend bezeichnete der BRH-Vorsitzende Berberich die Aussage der Landesregierung, im nächsten Jahr mit den Interessenvertretungen der Beamtinnen und Beamten in einen Dialog über weitere strukturelle Einsparungen eintreten zu wollen: „Es ist nicht absehbar, wo dies hinführt. Das bereitet unseren Mitgliedern große Sorge.“

Ministerialdirektor Leidig erklärte, dass man jetzt mit dem Sparen und der Konsolidierung des Haushalts beginnen müsse und nicht zuwarten könne, bis die Steuereinnahmen in den nächsten Jahren zurückgingen. Die Einsparung von 100 Mio. Euro sei sozialverträglich, da die Verschiebung der Besoldungsanpassung sozial gestaffelt ist. Es ist vorgesehen, dass die für 1.01.2012 geplante Besoldungserhöhung bis einschließlich Bes. Gr. A 10 auf 1.03. und ab Bes. Gr. A 11 auf 1.08.2012 verschoben wird. Die Besoldungserhöhung soll in gleicher Weise für die Versorgungsempfänger erfolgen. Für 2012 sind nur wenige Maßnahmen mit einem Volumen von 30 Mio. Euro bei der Beihilfe geplant: So soll die Kostendämpfungspauschale unter Beibehaltung der bisherigen Staffelung im Jahr 2012 um 25 % angehoben werden. Für Versorgungsempfänger der Bes. Gr. A 6 bis A 9 bedeutet die eine Erhöhung von 60 Euro auf 75 Euro und damit eine jährliche Mehrbelastung von 15 Euro, wie Andrea Xander anhand einer Tabelle erläutert. Ebenfalls soll der Beitrag für Wahlleistungen 2012 von 13 Euro monatlich auf 22 Euro monatlich angehoben werden, was eine jährliche Mehrbelastung von 108 Euro bedeutet.
Dieter Berberich kritisierte die geplanten Einschnitte bei der Beihilfe. Es könne nicht sein, dass Wahlgeschenke verteilt würden, wie z. B. die Abschaffung der Studiengebühren oder die Schaffung von 180 zusätzlichen hoch dotierten Stellen in den Ministerien im Zuge der Regierungsneubildung, man sich jedoch in gewohnter Weise beim Personal schadlos halte. Der Erhalt der Beihilfe in ihrem bisherigen Umfang sei für unsere Mitglieder von elementarer Bedeutung. Wolfgang Leidig entgegnete, dass mit der Anhebung der Kostendämpfungs- und der Wahlleistungspauschale nur die allgemeine Kostenentwicklung bei den Beihilfeausgaben nachvollzogen werde. Auch im Tarifbereich seien die Krankenversicherungskosten gestiegen. Dennoch, so Berberich, bedeute diese Anhebung eine Einbuße von bis zu 1,5 Prozent bei der Versorgung.

Wird es darüber hinaus strukturelle Einsparungen geben? Was versteht die Landesregierung unter diesem Begriff? Der BRH-BW Landesvorsitzende wollte von Ministerialdirektor Leidig konkrete Antworten. Unter strukturellen Maßnahmen versteht die Landesregierung Maßnahmen, die nicht nur einmalig sondern auch in künftigen Jahren wirken. Die Landesregierung versteht darunter nicht, dass in die Struktur zum Beispiel der Beihilfe eingegriffen wird. Um die von der Verfassung vorgeschriebene Schuldenbremse 2020 zu erreichen sei es nötig, auch in Zukunft noch weitere Maßnahmen zu ergreifen, wobei der Umfang von der weiteren Entwicklung der Steuereinnahmen in 2013/14 und der künftigen Tarifabschlüsse abhängig sei. Letztendlich wolle man die Frage grundsätzlich angehen und langfristige Ansätze finden, so die Aussagen des Ministerialdirektors.

Heinz Fliege warnte davor, das Gerechtigkeitsempfinden der Beamten und Versorgungsempfänger überzustrapazieren und kritisierte die fehlende Planbarkeit für die Beamtinnen und Beamten. Die amtsangemessene Alimentation müsse auch im Ruhestand gewährt werden. Die Verständigungserklärung aus dem Jahr 2006 mit Ministerpräsident Oettinger habe für Planbarkeit und Sicherheit bei den Mitgliedern gesorgt, so Dieter Berberich, der zugleich anregte, eine neue Vereinbarung für die gesamte Legislaturperiode abzuschließen. Ministerialdirektor Leidig zeigte Gesprächsbereitschaft und Sympathie für diesen Gedanken, der allerdings erst 2012 angegangen werden könne.

Abschließend bedankte sich die Delegation des BRH-BW für das gute und offene Gespräch. Von Seiten des Ministeriums wurde zugesichert, den konstruktiven Dialog fortzusetzen. Schließlich wolle man keinen Generalangriff auf Versorgungsempfänger starten.