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Neue Landesregierung im Amt

Sparen – aber wie?

 

Die grün-rote Landesregierung ist seit Mai im Amt. Am 29. Juni hat der neue „Super“Minister für Finanzen und Wirtschaft Nils Schmid das Ergebnis des Kassensturzes zur Finanzlage des Landes bekannt gegeben. Danach sind die schwarz-gelben Erblasten höher als bisher bekannt. „Selbst nach Einarbeitung der Ergebnisse aus der Mai-Steuerschätzung werden in der Mittelfristigen Finanzplanung in 2012 bis 2014 noch Deckungslücken von 1,3 bis 2,4 Mrd. Euro bestehen“, so der Minister anlässlich der Regierungserklärung zum Kassensturz. Neben dem Kernhaushalt hinterlasse die Vorgängerregierung in den sogenannten Extrahaushalten Schulden in Höhe von rund 22 Mrd. Euro. Ähnliches gelte für den Bereich Pensionen. 68 Mrd. Euro der Pensionsverpflichtungen für die Landesbediensteten seien derzeit nicht gedeckt. Anmerkung: Wie diese Zahl zustande kommt, ist für den BRH-BW allerdings nicht nachvollziehbar. Hinzu käme ein gewaltiger Sanierungsstau von 2,6 Mrd. Euro bei den Landesgebäuden. Für die Landesstraßen sind jährlich Investitionen von 100 Mio. Euro nötig, bisher ab 2012 sind in der Finanzplanung nur 50 Mio. Euro vorgesehen.


Ab 2020 will die grüne-rote Landesregierung die Schuldenbremse des Grundgesetzes, d.h. die strukturelle Nullverschuldung des Landeshaushalts erreichen und danach einhalten. Wie soll aber das funktionieren, wenn zugleich vorgesehen ist, dass es keinen Abbau von Lehrerstellen geben wird, Neueinstellungen bei der Polizei erfolgen sollen, das Lebensarbeitszeitkonto und die damit verbundenen Stelleneinsparungen nicht wie vorgesehen durchgeführt werden und in frühkindliche Bildung, Schule, Hochschule, Forschung und Gesundheit zusätzlich investiert wird.
Außerdem verdient die Personalpolitik der Landesregierung nicht gerade das Attribut sparsam. Die Pressesprecher der Ministerien sollen künftig deutlich besser bezahlt werden. Das Kultusministerium soll zusätzlich Stellen erhalten. Im neuen Ministerium für Wirtschaft und Finanzen soll es neben zwei Ministerialdirektoren als Amtschefs auch zwei Personal- und Haushaltsreferate geben. Im Verkehrsministerium muss eine Personal- und Haushaltsabteilung neu geschaffen werden. Nach „sorgfältiger“ Prüfung wurden alle politischen Beamten bei den Ministerien in den einstweiligen Ruhestand versetzt.
Sparsamkeit zeichnet die Personalpolitik der neuen Landesregierung deshalb nicht gerade aus. Aber, wo neues Personal eingestellt wird, muss an anderer Stelle gespart werden, wenn die Personalausgaben, die über 41 Prozent der Ausgaben des Landes ausmachen, nicht weiter ansteigen sollen. Genaueres werden wir erst wissen, wenn der vierte Nachtragshaushalt 2011 in den Landtag eingebracht wird, was noch vor der Sommerpause geschehen soll.
Herrscht jetzt also die „Ruhe vor dem nächsten Sturm“? Stehen Pensionen und Beihilfen weiterhin auf dem Prüfstand? Dies ist zu befürchten. Wir werden unsere Kontakte zu den Fraktionen nutzen, um Einzelheiten zu erfragen und etwaige neue Eingriffe abzuwehren.

 

Übrigens: Die Diäten der Landtagsabgeordneten steigen ab 1. Juli 2011 um 4,55 Prozent auf monatlich 6.756 Euro. Diese Anhebung ergibt sich aus einer Berechnung der allgemeinen Einkommensentwicklung. Außerdem wird die steuerfreie Kostenpauschale um 1,3 Prozent auf 1.444 Euro erhöht. Erst zu Beginn der neuen Legislaturperiode waren die Bezüge der Abgeordneten von 5.047 auf 6.462 Euro angehoben worden, weil das Stuttgarter Parlament von Teilzeit auf Vollzeit umstellte.

Da muss die Frage erlaubt sein, weshalb die Landesbeamten und die Versorgungsempfänger zum 1. April 2011 lediglich eine Erhöhung ihrer Bezüge um 2 Prozent erhalten haben und noch nicht einmal das Tarifergebnis bisher voll übertragen wurde. Bei den Versorgungsempfängern wurde mit dieser Erhöhung zugleich der Höchstruhegehaltssatz von 75 auf 71,75 Prozent abgesenkt (8. Stufe der Absenkung infolge des Versorgungsänderungsgesetzes von 2001).

 

Ist der öffentliche Dienst, seine aktiven und ehemaligen Beschäftigten, nicht mehr wert? Man darf daher gespannt sein, wie die neue Landesregierung den öffentlichen Dienst und die Versorgungsempfänger künftig behandeln wird.

 

Wie wir erfahren haben, beabsichtigt die Landesregierung einen Gesetzentwurf über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen 2012 sowie über die Einmalzahlung in 2011 in den Landtag einzubringen. Der offizielle Anhörungsentwurf mit dem das Tarifergebnis 2011 wirkungsgleich auf die Beamten und die Versorgungsempfänger übertragen werden soll, wird in Kürze vorliegen.