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Änderung der Beihilfeverordung (BVO) Baden-Württemberg -

Auswirkungen der zum 1. Jan. 2009 geänderten Beihilfeverordnung

 

Die am 1. Januar 2009 in Kraft tretende „Verordnung des Finanzministeriums (FM) zur Änderung der Beihilfeverordnung“ vom 30.Oktober 2008 sieht neben mehreren redaktionellen Änderungen auch eine Reihe bedeutsamer rechtlicher Änderungen vor, die in wichtigen Bereichen Verbesserungen gegenüber der geltenden Regelung, aber auch Einschränkungen beinhalten. Die wichtigsten Änderungen:

Künftig werden die hierbei entstehenden Aufwendungen für ärztlich verordnete Heilbehandlungen (z.B. Krankengymnastik, Bäder, Massage) und Arzneimittel dem Tagessatz für Selbstzahler hinzu addiert und die hierbei sich ergebende Summe mit der regelmäßig weitaus geringeren Tagespauschale für Sozialversicherte verglichen.

Ergebnis:

Da Aufwendungen nur in Höhe der Tagespauschale für Sozialversicherte beihilfefähig sind, kommt es im Ergebnis regelmäßig zu keiner, in den seltensten Fällen zu einer nur geringen Beihilfegewährung zu den Aufwendungen für ärztlich verordnete Heilbehandlungen und für Arzneimittel.

In unserer an den Beamtenbund Baden-Württ. (BBW) gerichteten Stellungnahme zum Entwurf der Änderungsverordnung hatten wir uns scharf gegen die beabsichtigte Beihilfereduzierung in den genannten Fällen gewandt. Im Anhörungsgespräch des Verordnungsgebers (FM) mit dem BBW konnte leider nur erreicht werden, dass diese beihilfeeinschränkende Regelung nicht auf Anschlussheilbehandlungen ausgedehnt wird.

Ungeachtet der Einschränkungen wird im Gesamtergebnis eine erhebliche Verbesserung der Beihilfe festgestellt.

Die neu gefasste und mit Erläuterungen versehene Broschüre „BVO - Beihilfevorschriften des Landes Baden-Württemberg“ können die Mitglieder voraussichtlich ab Januar 2009 bei unserer Landesgeschäftsstelle zum  Selbstkostenpreis beziehen.“