Aktuelles
Eine BILD-Kampagne vom Juli 2009
Vorrangig im Sommerloch müssen die Beamten und die Versorgungsempfänger für eine Neid- und Hetzkampagne den Kopf hinhalten. Auslöser war in diesem Jahr wieder einmal der sog. „Alterssicherungsexperte Prof. Bernd Raffelhüschen“. Er hatte eine Studie erarbeiten lassen, die mit ersten Teilergebnissen in die Medien gelangte und über die wir im BRH-Aktuell berichtet haben.
Die BILD hat daraus wieder eine ketzerische Kampagne gegen die Beamten und die Versorgungsempfänger gestrickt, die wir nachfolgend abdrucken und mit „Anmerkungen des BRH“ versehen, denen die wirklichen Fakten und gesetzlichen wie verfassungsrechtlichen Vorgaben entnommen werden können. Leider interessiert dies Bild nicht, sonst würde ja die Hetzkampagne wie ein Kartenhaus zusammen brechen.
Warum kriegen Beamte im Alter so viel mehr raus als Rentner?
„(BILD-)Wahrheiten über Pensionen“
von Dirk Hoeren
Riesen-Diskussion um die Beamtenpensionen! Doppelt so hoch wie Renten!
Prof. Bernd Raffelhüschen (50) ist einer der bedeutendsten Experten für Alterssicherung. Jetzt meldet sich Professor Bernd Raffelhüschen zu Wort. Der Direktor des Instituts für Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft der Uni Freiburg, nennt schonungslos die sieben Wahrheiten über die Beamtenpensionen:
BILD: • Pensionen zu hoch!
Es ist ein Riesenprivileg für die Beamten, dass ihre Pension nach dem Einkommen ihrer gut bezahlten letzten drei Berufsjahre berechnet wird. Wer 2008 in Pension geht, bekommt 72,97 Prozent seines letzten Verdienstes als Ruhegeld, während beim Rentner nur der Durchschnitt der beruflichen Lebensleistung zählt. Dieser Vorteil ist nicht mehr zu rechtfertigen und schon gar nicht mehr zu bezahlen.
BRH-Anmerkung:
Richtig ist, dass der Höchstpensionssatz im nächsten Jahr auf 71,75 Prozent abgesenkt wird. Ein Beamter erhält diesen nur, wenn er 40 Dienstjahre erbracht hat.
Die Beamtenversorgung eine sog. „Vollversorgung“ d.h. es gibt keine Zusatzversorgung. Daher die Höhe des Höchstpensionssatzes.
Während im Tarifrecht (später Rente) ein Beschäftigter nach den tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten entlohnt wird (nicht altersabhängig), wird der Beamte je nach Vorbildung in eine Laufbahngruppe (einfacher, mittlerer, gehobener oder höherer. Dienst) eingestuft und kann innerhalb der Laufbahngruppe in Besoldungsämter aufsteigen. Wegen des Prinzips der „Verbeamtung auf Lebenszeit“ wird aus dem letzten Besoldungsamt alimentiert und nicht wie im Rentenrecht am Durchschnittslohn.
Der Rentenbezieher kann, anders wie der Lebzeitbeamte, jederzeit seine Tätigkeit unterbrechen, mindern oder steigern, Teilzeit arbeiten oder arbeitslos werden.
Daher sind beide Versorgungssysteme und schon gar nicht mit ihrer Durchschnitts-höhe vergleichbar.
BILD: • Haushalts-Risiko!
Wenn nichts geschieht, steigen die Versorgungslasten für die Pensionen bei Bund, Ländern und Kommunen von rund 26 Milliarden Euro bis zum Jahr 2050 auf 137 Milliarden Euro.
BRH-Anmerkung:
Pensionsausgaben sind mindestens 40 Jahre im Voraus errechenbar, da der Beamte auf Lebenszeit eingestellt wird. Sie sind kein Haushaltsrisiko, wenn der Dienstherr entsprechend vorsorgt. Ob eine Steigerung des fünffachen Wertes tatsächlich zutreffen wird, ist Spekulation. Die Steuereinnahmen des Bundes sind jedenfalls von 1968 bis 2007 (in 40 Jahren) über das 3,5-fache gestiegen.
Würde der Staat seinen Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung für seine Beamten samt der seit 1970 um 7 Prozent abgesenkten Gehaltszahlung tatsächlich zurücklegen, hätte er keine Probleme, für die Beamtenversorgung aufzukommen.
BILD:• Reformbremse!
Die Regierungen haben Kürzungen bei den Renten bisher nur halbherzig auf die Beamten übertragen. Der überaus wichtige Nachhaltigkeitsfaktor gilt für Beamte gar nicht. Außerdem ist die Rente mit 67 für mehr als 90 Prozent der Beamten noch nicht eingeführt.
BRH-Anmerkung:
Es verbittert die Betroffenen, wenn immer wieder öffentlich behauptet, die Versorgungsempfänger wären von den Einschnitten der Rentner verschont geblieben. Genau das Gegenteil ist die Wahrheit. Hier einige Fakten:
Mit dem Beamtenversorgungs-Änderungsgesetz 1989/1992 wurde die degressive Ruhegehaltsskala linearisiert und zeitlich gestreckt mit der Folge einer Absenkung des Versorgungsniveaus von bis zu 12 Prozent. Zudem wurde bei Frühpensionierungen ein Versorgungsabschlag eingeführt.
Das Dienstrechtsreformgesetz 1997 hat die Dienstaltersstufen vermindert und gestreckt, ruhegehaltfähige Dienstbezüge gestrichen und Dienstzeiten vermindert, die Antragsaltersgrenze heraufgesetzt und die Frühpensionierung eingedämmt. Das entspricht Einsparungen für alle Gebietskörperschaften von über 1,5 Mrd. Euro.
Über das Versorgungsreformgesetz 1998 wurden weitere ruhegehaltfähige Dienstbezüge, z.B. die Polizeizulage, gestrichen und zum Aufbau von Versorgungsrücklagen Besoldungs- und Versorgungsanpassungen reduziert.
Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Versorgungsabschläge 2000 wurden Versorgungsabschläge auf den Vorruhestand wegen Dienstunfähigkeit und Antragsruhestand bei Schwerbehinderung mit bis zu 10,8 Prozent ausgedehnt.
Das Gesetz zur Neuordnung der Versorgungsabschläge 2000 führte eine Zuführung von achtmal 0,2 Prozent an Bezügeanpassungen zur Versorgungsrücklage ein und senkte die Witwenversorgung ab.
Das Versorgungsänderungsgesetz 2001 hat den Höchstruhegehaltsatz von 75 auf 71,75 Prozent durch die Einführung von acht Anpassungsfaktoren abgesenkt. Die Folge: Mit achtmal 0,54 % wurden und werden die Versorgungsanpassungen gekürzt. Des Weiteren wurde die Witwenversorgung weiter eingeschränkt.
Das Haushaltsbegleitgesetz 2004 des Bundes, dem viele Länder folgten, senkte die Sonderzuwendung für Versorgungsempfänger auf 50 Prozent einer Monatspension ab mit der Folge einer Absenkung der Jahrespension um 2,8 Prozent.
Das Gesetz zur Übertragung des Pflegebeitrages 2004 führte einen Abzug für Pflege von der der jährlichen Sonderzahlung ein und verminderte diese um 0,85 Prozent.
Das Haushaltsbegleitgesetz 2006 des Bundes, von vielen Ländern übernommen, kürzte die Sonderzuwendung erneut mit der Folge einer 2-prozentigen Kürzung der Versorgungsbezüge.
Das Änderungsgesetz zum Versorgungsrücklagengesetz 2006 führte die Zuführung der Beschäftigungsstellen zum Pensionsfond ein.
Die Lebensarbeitszeit wird langfristig auf das 67. Lebensjahr angehoben (es gibt Länder, die dies sogar noch verkürzen wollen), mit der Folge, dass bei krankheitsbedingten Frühverrentungen bis zu 10,8 Prozent an Abzügen an der Altersversorgung zu verkraften sind.
Der sog. Nachhaltigkeitsfaktor (berücksichtigt das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern) wirkte sich in den Jahren 2007 und 2008 steigernd aus, da die Zahl der Arbeitslosen fiel und die der Beitragszahler stieg. Im Beamtenbereich ist er nicht anwendbar, da die Versorgung aufgrund noch fehlender bzw. jüngst eingerichteter Versorgungsfonds aus Steuereinnahmen entrichtet wird. Diese sind jedoch seit 2005 drastisch gestiegen.
Die im Rentenrecht verlängerte Lebensarbeitszeit vom 65. auf das 67. Lebensjahr wurde auf die Bundesbeamten vor übertragen. In den Ländern soll sie teils vorgezogen und schneller oder überhaupt nicht umgesetzt werden. Zahlreiche Entscheidungen dazu stehen noch aus.
Wer die Altersversorgung auf Dauer stabilisieren will, muss sämtliche Einschnitte mindestens eins zu eins auf die Beamten übertragen.
BILD:• Zu schnell zu viel!
Bereits nach fünf Dienstjahren hat ein Beamter Anspruch auf eine Mindestpension von derzeit 1363,55 Euro. Das ist mehr als die Rente eines Durchschnittsverdieners nach 45 Jahren (1195 Euro). Hartz IV für die Rentner und Mindestpension für Beamte – das passt nicht.
BRH-Anmerkung:
Diese Regelung alimentiert den Beamten und seiner Familie für sein Dienst- und Treueverhältnis, seiner Lebenszeitanstellung und seine Beamtenpflichten.
BILD:• Falsche Besteuerung!
Ruhestandsbeamte müssen zwar ihre volle Pension versteuern, aber es gibt einen besonderen Versorgungsfreibetrag. Dadurch sinkt ihre Steuerlast erheblich. Von einer vollen Besteuerung der Pensionen kann derzeit keine Rede sein.
BRH-Anmerkung:
Zunächst ist festzuhalten, dass Pensionen im Gegensatz zu Renten stets versteuert wurden und werden. Die sog. nachgelagerte Versteuerung der Renten erfolgt in einer sehr langen Übergangszeit, so dass die Rentner diesen Vorteil noch lange für sich in Anspruch nehmen können.
Der besondere Versorgungsfreibetrag wird nach einer vollen Versteuerung der Renten auch bei der Rentenversteuerung anerkannt.
BILD: • Beihilfe-Vorteil!
Auch im Alter bleiben Beamte privat krankenversichert, bekommen vom Staat bis zu 70 Prozent der Arzt-, Krankenhaus- und Medikamentenkosten ersetzt. Allein der Bund zahlt dafür rd. 900 Millionen Euro im Jahr. Die Beihilfe sollte auf 50 Prozent gekürzt werden. Das wäre gerecht. Denn Rentner zahlen auch die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge selbst.
BRH-Anmerkung:
Die staatlichen Aufwendungen für die Beihilfe sind geringer, als der Arbeitgeberanteil zu einer gesetzlichen Krankenversicherung, d.h. der Staat (nicht der Beamte) spart durch die Beihilfe.
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind erheblich und liegen oft über dem Beitragssatz der GKV.
Wer im aktiven Dienst durch die sog. Freie Heilfürsorge versichert war (Polizeibeamte, Berufsfeuerwehr, Strafvollzug), musste sich über eine kleine oder große Anwartschaftsversicherung den bezahlbaren Zugang zur PKV „erkaufen“. Durch das Ansparen von bis zu 35.000 Euro in eine PKV während der aktiven Dienstzeit, haben einzelne Beamte zur guten Vermögenslage der PKV beigetragen. Ein Abschaffen der PKV käme einer Enteignung gleich.
BILD: • Es sind zu viele!
Schuld an der dramatisch steigenden Pensionslast haben vor allem die Politiker. Sie haben ihre Verwaltungen in der Vergangenheit zu großzügig verbeamtet. Und das meist aus Kostengründen. Denn wer Beamte einstellt, spart Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Die Pensionen, die 40 Jahre später anfallen, zahlen ja die nächsten Generationen.
BRH-Anmerkung:
Objektiv sei hier angemerkt, dass vor allem der Bund Beamtenstellen in einem erheblichen Umfang abgebaut oder durch Privatisierung (Bahn, Post) verringert hat. Es ist richtig, dass eine Verbeamtung zunächst billiger erschien (siehe Beispiel MP’in Simonis aus SH). Aber dies kann den Beamten nicht angelastet werden.