Aktuelles
Das Jahr 2010 bringt zahlreiche Neuerungen für die Bundesbürger
Mitten in der Wirtschaftskrise entlastet der Staat die Bundesbürger finanziell. Reform der Erbschaftsteuer, höhere Leistungen der Pflegeversicherung . So ändert sich unter anderem:
Krankenkassenbeiträge:
Bisher konnten Beiträge zur Kranken- und
Pflegeversicherung zusammen mit anderen Vorsorgeaufwendungen nur bis zu
einer Höhe von 2400 Euro oder 1500 Euro steuerlich berücksichtigt werden.
Die Höchstgrenze von 2400 Euro galt dabei für Steuerpflichtige, die ihre
Krankenversicherung alleine finanzieren müssen, wie zum Beispiel
Selbstständige. Die Grenze von 1500 Euro galt für Arbeitnehmer, die einen
steuerfreien Zuschuss zu ihrer Krankenversicherung erhalten sowie für
Beihilfeberechtigte. Ab 1. Januar 2010 können 400 Euro mehr abgesetzt werden
– 2800 Euro und 1900 Euro.
Erbschaftssteuer:
Geschwister, Nichten und Neffen werden
entlastet. Für sie gibt es einen neuen Stufentarif von 15 bis 43 Prozent.
Die Auflage, dass Firmenerben die Arbeitsplätze sieben Jahre lang erhalten
müssen, wird auf fünf Jahre reduziert. Auch für private Erbschaften gilt die
Ermäßigung der Steuersätze für Geschwister, Neffen und Nichten. Für sie gilt
bei Erbschaften ab 75 000 Euro ein Steuersatz von 15 statt 30 Prozent, bei
Erbschaften ab 13 Millionen Euro ein Satz von 35 statt 50 Prozent. Kosten
pro Jahr: bis zu 420 Millionen Euro.
Pflegeversicherung:
Die finanziellen Leistungen der
Pflegeversicherung steigen. Pflegehilfe: Pflegestufe 1 von 420 auf 440 Euro,
Stufe 2 von 980 auf 1040 Euro, Stufe 3 von 1470 auf 1510 Euro. Pflegegeld:
Stufe 1 von 215 auf 225, Stufe 2 von 420 auf 430, Stufe 3 von 675 auf 685
Euro. Vollstationäre Versorgung: Stufe 3 von 1470 auf 1510 Euro, Härtefälle
von 1750 auf 1825 Euro. Kurzzeitpflege: 1470 auf 1510 Euro.
Altersvorsorge:
In der betrieblichen Altersvorsorge steigt der
höchstmögliche Beitrag, der von Arbeitnehmern per Gehaltsumwandlung Steuer
sparend (zum Beispiel in eine Direktversicherung) eingezahlt werden kann,
von 2592 Euro auf 2640 Euro. Wer in einen Riester-Vertrag einzahlt, kann als
Rentner in Staaten der Europäischen Union ziehen, ohne die in den Jahren
zuvor in Deutschland kassierten staatlichen Zulagen einzubüßen.
Entsprechendes gilt für Wohn-Riester-Verträge, die künftig auch für den
Erwerb von Wohneigentum im EU-Ausland verwendet werden können.
Quelle: BZ vom 03.01.2010