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Das Jahr 2010 bringt zahlreiche Neuerungen für die Bundesbürger 

Mitten in der Wirtschaftskrise entlastet der Staat die Bundesbürger finanziell. Reform der Erbschaftsteuer, höhere Leistungen der Pflegeversicherung . So ändert sich unter anderem:

Krankenkassenbeiträge:
Bisher konnten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zusammen mit anderen Vorsorgeaufwendungen nur bis zu einer Höhe von 2400 Euro oder 1500 Euro steuerlich berücksichtigt werden. Die Höchstgrenze von 2400 Euro galt dabei für Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherung alleine finanzieren müssen, wie zum Beispiel Selbstständige. Die Grenze von 1500 Euro galt für Arbeitnehmer, die einen steuerfreien Zuschuss zu ihrer Krankenversicherung erhalten sowie für Beihilfeberechtigte. Ab 1. Januar 2010 können 400 Euro mehr abgesetzt werden – 2800 Euro und 1900 Euro.

Erbschaftssteuer:
Geschwister, Nichten und Neffen werden entlastet. Für sie gibt es einen neuen Stufentarif von 15 bis 43 Prozent. Die Auflage, dass Firmenerben die Arbeitsplätze sieben Jahre lang erhalten müssen, wird auf fünf Jahre reduziert. Auch für private Erbschaften gilt die Ermäßigung der Steuersätze für Geschwister, Neffen und Nichten. Für sie gilt bei Erbschaften ab 75 000 Euro ein Steuersatz von 15 statt 30 Prozent, bei Erbschaften ab 13 Millionen Euro ein Satz von 35 statt 50 Prozent. Kosten pro Jahr: bis zu 420 Millionen Euro.

Pflegeversicherung:
Die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung steigen. Pflegehilfe: Pflegestufe 1 von 420 auf 440 Euro, Stufe 2 von 980 auf 1040 Euro, Stufe 3 von 1470 auf 1510 Euro. Pflegegeld: Stufe 1 von 215 auf 225, Stufe 2 von 420 auf 430, Stufe 3 von 675 auf 685 Euro. Vollstationäre Versorgung: Stufe 3 von 1470 auf 1510 Euro, Härtefälle von 1750 auf 1825 Euro. Kurzzeitpflege: 1470 auf 1510 Euro. 

Altersvorsorge:
In der betrieblichen Altersvorsorge steigt der höchstmögliche Beitrag, der von Arbeitnehmern per Gehaltsumwandlung Steuer sparend (zum Beispiel in eine Direktversicherung) eingezahlt werden kann, von 2592 Euro auf 2640 Euro. Wer in einen Riester-Vertrag einzahlt, kann als Rentner in Staaten der Europäischen Union ziehen, ohne die in den Jahren zuvor in Deutschland kassierten staatlichen Zulagen einzubüßen. Entsprechendes gilt für Wohn-Riester-Verträge, die künftig auch für den Erwerb von Wohneigentum im EU-Ausland verwendet werden können.

Quelle: BZ vom 03.01.2010