Aktuelles
Erhöhte Versorgungsbezüge, Steuerentlastungen und Kinderbonus
Auszahlung der erhöhten Versorgungsbezüge
Im Heft Mai 2009 von „Aktiv im Ruhestand“ hatten wir mitgeteilt, dass das für den Arbeitnehmerbereich erzielte Tarifergebnis auf die Versorgungsempfänger übertragen würde. Dies ist inzwischen geschehen. Im Abrechnungsmonat Mai 2009 haben die Pensionsregelungsbehörden die erhöhten Versorgungsbezüge vorbehaltlich einer gesetzlichen Regelung rückwirkend ab März 2009 nach dem in der Mai-Ausgabe unserer Zeitung genannten Modalitäten im Abschlagswege ausgezahlt. Es ist davon auszugehen, dass bezüglich der genannten Bezügeerhöhung die noch ausstehende gesetzliche Regelung keine Änderungen hinsichtlich des Erhöhungsumfangs gegenüber der bereits stattgefundenen Abschlagszahlung enthalten wird.
Bezüglich des Erhöhungsprozentsatzes ab dem 01.03.2010 hatte sich in dem in unserer Verbandszeitschrift „Aktiv im Ruhestand“ Heft 5/2009 erschienenen Artikel leider ein Schreibfehler „eingeschlichen“: Die Erhöhung beträgt leider nur 1,2 % und nicht – wie im genannten Artikel zum Ausdruck gebrachten – 2,1 %. Wir bitten unsere Mitglieder, dieses bedauerliche Versehen zu entschuldigen.
Auswirkung der Versorgungsanpassung auf die Absenkung des Versorgungsniveaus
Die Versorgungsempfänger erhalten diese Erhöhung nicht in vollem Umfang, denn zunächst verringert der so genannte Faktor „Versorgung“ in Höhe von 0,984 die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, die dann nochmals durch den im Rahmen des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 eingeführten so genannten Anpassungsfaktor in Höhe von nunmehr 0,96750 abgesenkt werden.
Beispiel:
Verheirateter Ruhestandsbeamter in Besoldungsgruppe A 9, Endstufe:
Grundgehalt: 2.839,26 € x Faktor „Versorgung“ 0,984 2.793,83 € Familienzuschlag: 119,62 € Ruhegehaltfähig: 2.913,45 € x Anpassungsfaktor 0,96750: 2.818,76 € Hieraus 75 % Ruhegehalt: 2.114,07 € Ruhegehalt somit: 2.114,07 €
Bei der zum 1. März 2010 stattfindenden Bezügeerhöhung um 1,2 % reduziert sich der Anpas-sungsfaktor von bisher 0,96750 (6. Stufe - Stand: 1. März 2009) sodann auf 0,96208 (7. Stufe).
So genanntes
Konjunkturpaket II
Steuerentlastungen
Die aus dem Konjunkturpaket II resultierenden Steuerentlastungen für das Jahr 2009 wurden im Abrechnungsmonat Mai 2009 rückwirkend ab 1. Januar 2009 umgesetzt. Im Wesentlichen sind es drei Maßnahmen:
Änderung des jährlichen Grundfreibetrages von 7.664 € auf 7.834 €
Senkung des Eingangssteuersatzes von 15 % auf 14 %
Abflachung der „Steuer-)Tarifkurve
Ab 1. Januar 2010 wird der Grundfreibetrag auf 8.004 € angehoben und die (Steuer-) Tarifkurve nochmals abgeflacht werden.
Kinderbonus
Für jedes Kind, für das im Kalenderjahr 2009 mindestens für einen Kalendermonat ein Anspruch auf Kindergeld besteht, wird ein Einmalbetrag von 100 € gezahlt, der so genannte „Kinderbonus“. Den Einmalbetrag erhält der zuletzt Kindergeldberechtigte. Die Zahlung erfolgte grundsätzlich mit den Bezügen für den Monat Mai 2009. Soweit für ein Kind in den Monaten März bis Mai 2009 nicht durchgängig Kindergeld gezahlt wurde, wird das Vorliegen der Voraussetzungen noch gesondert geprüft und der Kinderbonus ggf. erst mit den Bezügen für Juni 2009 gezahlt werden.“
Quelle: BRH BW