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Baden-württembergisches Heimgesetz tritt zum 1. Juli in Kraft

 

Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz: Heimbewohner sollen Qualität der Einrichtungen erkennen können

 

30.06.2008 „Wir haben als erstes Land den Verbraucherschutz als Ziel in unser Heimgesetz aufgenommen“, sagte Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz anlässlich des Inkrafttretens des baden-württembergischen Heimgesetzes. Baden-Württemberg ist das erste Bundesland mit einem eigenen Heimgesetz. Es tritt zum 1. Juli in Kraft. Es bringt für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine Reihe von Verbesserungen. Die Träger von Heimen werden nunmehr verpflichtet, ihr Leistungsangebot und ihre Preise zu veröffentlichen. Es ist eine Veröffentlichung im Internet möglich, aber auch über Aushänge in der Einrichtung sowie in Broschüren. Die Heimträger könnten damit für ihr Produkt werben und deutlich machen, worin sie sich von anderen abheben. „Angehörige und Interessierte haben nun die Möglichkeit, zuverlässige Informationen über ein Heim zu erhalten“, so die Ministerin. Das Leistungsangebot soll aufgeschlüsselt sein, nach Art, Menge und Preis. Damit wird klar ersichtlich, welche Qualitäten eine Einrichtung besitzt.

„Ganz wesentlich für eine gute Betreuung und Pflege ist ausreichend und qualifiziertes Personal“, so die Ministerin. “Gerade wenn Pflegemängel auftreten, wird zu wenig oder zu wenig qualifiziertes Personal immer wieder als Ursache genannt.“ Die Festschreibung der Fachkraftquote im Gesetz sichere jetzt die Pflegequalität in den Heimen. Die Ministerin unterstrich, dass „das Heimgesetz für einen verbesserten Schutz der Menschen in unseren Heimen, bessere Voraussetzungen für mehr Pflegequalität und mehr Transparenz für die Pflegebedürftigen sorgt.“ Derzeit leben über 80 000 Menschen in Baden-Württemberg in Pflegeheimen. Bis zum Jahr 2030 werde ein Zuwachs von rund 65 Prozent im Land erwartet.

Ab 1.Januar 2010 sind die Heimaufsichten verpflichtet, Qualitätsberichte über die von ihnen geprüften Heime zu erstellen. „Die Überprüfungen finden grundsätzlich unangemeldet statt. Außerdem werden vermehrt auch Pflegefachkräfte zur Überprüfung der Qualität herangezogen“, erläuterte Stolz. „So wird die Kontrolle der Heime effektiv gestaltet, was letztlich möglichen Qualitätsmängeln entgegenwirken soll.“ In den Qualitätsberichten sollen neben den Mängeln auch die Stärken der Einrichtungen dargestellt werden. Hier setzt das Gesetz auf eine freiwillige Selbstkontrolle.

Zum Qualitätsmanagement wird im neuen Landesheimgesetz auch ein Beschwerdemanagement eingeführt. So können Bewohnerinnen und Bewohner und ihre Angehörigen auf Missstände aufmerksam machen und Wünsche äußern. Darüberhinaus werden die Rechte der Heimbewohner im Rahmen der Heimmitwirkung gestärkt. Der Heimbeirat vertritt die Interessen der Heimbewohner, unterstützt durch einen Angehörigen und Betreuerbeirat, gegenüber der Heimleitung und dem Träger. Wenn der Heimbeirat nicht zustande kommt, besteht nun zusätzlich die Möglichkeit, ein Ersatzgremium zu berufen.

Zeitgleich zum Heimgesetz tritt das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz in Kraft. „Mit dem individuellen Anspruch auf Pflegeberatung und der Weiterentwicklung bestehender Beratungseinrichtungen zu Pflegestützpunkten sehe ich die Chance, die Beratungsqualität für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in Baden-Württemberg weiter zu verbessern und Doppelstrukturen zu vermeiden“, sagte die Ministerin. Damit werde auch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz seinen Beitrag für mehr Transparenz in der Pflege leisten.

Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz ermögliche die Erweiterung der Fördermöglichkeiten ehrenamtlicher Strukturen sowie der Selbsthilfe. „Wir versprechen uns damit eine höhere Qualität in der Pflege und einen längeren Verbleib in der eigenen häuslichen Umgebung“, erklärte Stolz. Ab dem kommenden Jahr sollen dazu zusätzliche Landesmittel bereit gestellt werden. Als Beispiele für mögliche förderrelevante Projekte nannte die Ministerin die Begleitung pflegender Angehöriger, Besuchs- und Betreuungsdienste oder Seniorennetzwerke und -initiativen verschiedenster Art.

Durch die Möglichkeit des „Poolens“ von Leistungen bringt das Gesetz auch Verbesserungen für ambulant betreute Wohnformen und Senioren-Wohngemeinschaften. So können mehrere Pflegebedürftige aus einer Wohngemeinschaft oder der näheren Nachbarschaft Hilfeleistungen durch die gemeinsame Inanspruchnahme bündeln und damit mehr Effizienz erzielen.

Aber auch die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung werden ab 1. Juli angehoben. Die ambulanten Leistungen in der Pflegestufe 1 steigen von derzeit 384 auf monatlich 420 Euro (450 Euro im Jahr 2012), in der Pflegestufe 2 von 921 auf 980 Euro (2012: 1.100 Euro) und in Pflegestufe 3 von 1432 auf 1470 Euro (2012: 1.550 Euro).
Angehoben werde ebenfalls das Pflegegeld in allen Pflegestufen für selbstgeleistete Pflege und es werden die Leistungen für Behinderte und Demenzkranke deren Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt ist, erheblich verbessert – im ambulanten Bereich von bisher 460 Euro auf bis zu 2400 Euro jährlich.

 

Quelle: Ministerium für Arbeit und Soziales