Aktuelles
30.06.2008
„Wir haben als erstes Land den Verbraucherschutz als Ziel in unser Heimgesetz
aufgenommen“, sagte Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz anlässlich
des Inkrafttretens des baden-württembergischen Heimgesetzes. Baden-Württemberg
ist das erste Bundesland mit einem eigenen Heimgesetz. Es tritt zum 1. Juli in
Kraft. Es bringt für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine Reihe von
Verbesserungen. Die Träger von Heimen werden nunmehr verpflichtet, ihr
Leistungsangebot und ihre Preise zu veröffentlichen. Es ist eine
Veröffentlichung im Internet möglich, aber auch über Aushänge in der Einrichtung
sowie in Broschüren. Die Heimträger könnten damit für ihr Produkt werben und
deutlich machen, worin sie sich von anderen abheben. „Angehörige und
Interessierte haben nun die Möglichkeit, zuverlässige Informationen über ein
Heim zu erhalten“, so die Ministerin. Das Leistungsangebot soll aufgeschlüsselt
sein, nach Art, Menge und Preis. Damit wird klar ersichtlich, welche Qualitäten
eine Einrichtung besitzt.
„Ganz wesentlich für eine gute Betreuung und Pflege ist ausreichend und
qualifiziertes Personal“, so die Ministerin. “Gerade wenn Pflegemängel
auftreten, wird zu wenig oder zu wenig qualifiziertes Personal immer wieder als
Ursache genannt.“ Die Festschreibung der Fachkraftquote im Gesetz sichere jetzt
die Pflegequalität in den Heimen. Die Ministerin unterstrich, dass „das
Heimgesetz für einen verbesserten Schutz der Menschen in unseren Heimen, bessere
Voraussetzungen für mehr Pflegequalität und mehr Transparenz für die
Pflegebedürftigen sorgt.“ Derzeit leben über 80 000 Menschen in
Baden-Württemberg in Pflegeheimen. Bis zum Jahr 2030 werde ein Zuwachs von rund
65 Prozent im Land erwartet.
Ab 1.Januar 2010 sind die Heimaufsichten verpflichtet, Qualitätsberichte über
die von ihnen geprüften Heime zu erstellen. „Die Überprüfungen finden
grundsätzlich unangemeldet statt. Außerdem werden vermehrt auch Pflegefachkräfte
zur Überprüfung der Qualität herangezogen“, erläuterte Stolz. „So wird die
Kontrolle der Heime effektiv gestaltet, was letztlich möglichen Qualitätsmängeln
entgegenwirken soll.“ In den Qualitätsberichten sollen neben den Mängeln auch
die Stärken der Einrichtungen dargestellt werden. Hier setzt das Gesetz auf eine
freiwillige Selbstkontrolle.
Zum Qualitätsmanagement wird im neuen Landesheimgesetz auch ein
Beschwerdemanagement eingeführt. So können Bewohnerinnen und Bewohner und ihre
Angehörigen auf Missstände aufmerksam machen und Wünsche äußern. Darüberhinaus
werden die Rechte der Heimbewohner im Rahmen der Heimmitwirkung gestärkt. Der
Heimbeirat vertritt die Interessen der Heimbewohner, unterstützt durch einen
Angehörigen und Betreuerbeirat, gegenüber der Heimleitung und dem Träger. Wenn
der Heimbeirat nicht zustande kommt, besteht nun zusätzlich die Möglichkeit, ein
Ersatzgremium zu berufen.
Zeitgleich zum Heimgesetz tritt das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz in Kraft.
„Mit dem individuellen Anspruch auf Pflegeberatung und der Weiterentwicklung
bestehender Beratungseinrichtungen zu Pflegestützpunkten sehe ich die Chance,
die Beratungsqualität für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in
Baden-Württemberg weiter zu verbessern und Doppelstrukturen zu vermeiden“, sagte
die Ministerin. Damit werde auch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz seinen
Beitrag für mehr Transparenz in der Pflege leisten.
Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz ermögliche die Erweiterung der
Fördermöglichkeiten ehrenamtlicher Strukturen sowie der Selbsthilfe. „Wir
versprechen uns damit eine höhere Qualität in der Pflege und einen längeren
Verbleib in der eigenen häuslichen Umgebung“, erklärte Stolz. Ab dem kommenden
Jahr sollen dazu zusätzliche Landesmittel bereit gestellt werden. Als Beispiele
für mögliche förderrelevante Projekte nannte die Ministerin die Begleitung
pflegender Angehöriger, Besuchs- und Betreuungsdienste oder Seniorennetzwerke
und -initiativen verschiedenster Art.
Durch die Möglichkeit des „Poolens“ von Leistungen bringt das Gesetz auch
Verbesserungen für ambulant betreute Wohnformen und Senioren-Wohngemeinschaften.
So können mehrere Pflegebedürftige aus einer Wohngemeinschaft oder der näheren
Nachbarschaft Hilfeleistungen durch die gemeinsame Inanspruchnahme bündeln und
damit mehr Effizienz erzielen.
Aber auch die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung werden ab 1. Juli
angehoben. Die ambulanten Leistungen in der Pflegestufe 1 steigen von derzeit
384 auf monatlich 420 Euro (450 Euro im Jahr 2012), in der Pflegestufe 2 von 921
auf 980 Euro (2012: 1.100 Euro) und in Pflegestufe 3 von 1432 auf 1470 Euro
(2012: 1.550 Euro).
Angehoben werde ebenfalls das Pflegegeld in allen Pflegestufen für
selbstgeleistete Pflege und es werden die Leistungen für Behinderte und
Demenzkranke deren Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt ist, erheblich
verbessert – im ambulanten Bereich von bisher 460 Euro auf bis zu 2400 Euro
jährlich.
Quelle: Ministerium für Arbeit und Soziales