Aktuelles
Ein Geschenk vom Staat
Wer seine Rente nicht versteuert hat, soll fehlende Beträge nicht nachzahlen
müssen.
Wo die Grenze liegt, ist aber noch umstritten.
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Besteuerung der Renten |
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Jahr des Rentenbeginns |
Besteuerungs-anteil % |
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Jahr des Rentenbeginns |
Besteuerungs-anteil % |
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bis 2005 |
50 |
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2023 |
83 |
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2006 |
52 |
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2024 |
84 |
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2007 |
54 |
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2025 |
85 |
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2008 |
56 |
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2026 |
86 |
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2009 |
58 |
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2027 |
87 |
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2010 |
60 |
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2028 |
88 |
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2011 |
62 |
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2029 |
89 |
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2012 |
64 |
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2030 |
90 |
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2013 |
66 |
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2031 |
91 |
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2014 |
68 |
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2032 |
92 |
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2015 |
70 |
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2033 |
93 |
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2016 |
72 |
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2034 |
94 |
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2017 |
74 |
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2035 |
95 |
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2018 |
76 |
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2036 |
96 |
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2019 |
78 |
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2037 |
97 |
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2020 |
80 |
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2038 |
98 |
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2021 |
81 |
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2039 |
99 |
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2022 |
82 |
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ab 2040 |
100 |
BERLIN - Stichtag 1. Juli Mehr Geld Steuer:Fiskus
verschont Rentner
Rentner können sich auf ein großzügiges Steuergeschenk freuen. Nach
Informationen des Tagesspiegels dürften viele Rentner, die eigentlich
Steuern nachzahlen müssten, von dieser Pflicht verschont werden. Die
Finanzverwaltung plant, sogenannte Bagatellfälle von der EDV aussortieren zu
lassen, und will auf Rückforderungen verzichten. „Diese Rentner werden dann
gar nicht belästigt“, erläutert Dieter Ondracek, Vorsitzender der Deutschen
Steuergewerkschaft. Noch ist unklar, wo die Grenze liegen soll. „200 oder
300 Euro im Jahr“, hält Ondracek für denkbar, „vielleicht kommen aber auch
nur 100 Euro Jahressteuer heraus.“
Doch das wäre immer noch eine Menge Geld. Denn die Steuernachzahlungen, um
die es geht, betreffen den Zeitraum von 2005 bis 2008 – also vier Jahre.
Selbst bei einer Bagatellgrenze von 100 Euro im Jahr würden betroffene
Rentner 400 Euro sparen. Bei 300 Euro wären es gar 1200 Euro, die der Staat
den Ruheständlern erlässt.
Vielen Rentnern dürfte ein Stein vom Herzen fallen. Denn bislang können die
Finanzämter kaum kontrollieren, ob Rentner ihrer Steuerpflicht nachkommen.
Das wird am 1. Oktober anders. Dann bekommt die Finanzverwaltung die Daten
automatisch übermittelt. Die Zulagenstelle, die bei der Deutschen
Rentenversicherung angesiedelt ist, sammelt dann alle Einnahmen, die Rentner
aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus Betriebsrenten und aus privaten
Leibrenten haben. Diese Daten werden über das Bundeszentralamt für Steuern
an die Landesfinanzverwaltungen geschickt. Von dort gehen sie an die
zuständigen Finanzämter.
Der Datenabgleich soll künftig jedes Jahr erfolgen. In diesem Oktober gibt
es jedoch eine Besonderheit: Es werden nicht nur die Einnahmen des
vergangenen Jahres gemeldet, sondern alle, die seit dem Jahr 2005 angefallen
sind. Denn in diesem Jahr ist die neue, nachgelagerte Rentenbesteuerung in
Kraft getreten. Das Prinzip: Rentenbeiträge werden zunehmend steuerfrei
gestellt, dafür werden immer größere Teile der Renten besteuert. Wer 2005
oder früher in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent der Rente versteuern, wer
2006 Rentner geworden ist, bereits 52 Prozent (siehe Tabelle).
Steuerexperten glauben, dass ein Großteil der Rentner nach wie vor keine
Steuern zahlen muss – vorausgesetzt, sie leben nur von ihrer Rente und haben
keine Zusatzeinnahmen aus Kapitalerträgen oder Mieteinnahmen. Das liegt vor
allem am steuerlichen Grundfreibetrag. 2005 waren 7664 Euro im Jahr
steuerfrei, in diesem Jahr sind es 7834 Euro, im nächsten Jahr 8004 Euro.
„Alleinstehende, die eine Rente von 19 000 Euro im Jahr bekommen und keine
weiteren Einnahmen haben, bleiben daher steuerfrei“, sagt Uwe Rauhöft vom
Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL).
Doch je näher der 1. Oktober rückt, desto größer wird die Angst der Rentner,
vielleicht doch etwas Unrechtes getan zu haben. Denn viele haben sich
bislang nicht um ihre Steuern gekümmert und gehofft, unbehelligt davon zu
kommen. „Viele Rentner haben geglaubt, nicht steuerpflichtig zu sein“,
berichtet Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbandes VdK. Mascher macht
das Bundesfinanzministerium für die Unkenntnis der Senioren verantwortlich.
„Das Ministerium hätte die Rentner klipp und klar aufklären müssen“, meint
die VdK-Chefin, etwa über ein Infoblatt zum Rentenbescheid. Daher dürfe man
die Rentner jetzt nicht kriminalisieren.
„Die eigentlichen Steuersünder sind Herren wie Zumwinkel“, sagt Mascher. Sie
fordert die Finanzverwaltung auf, Bagatellbeträge unter 500 Euro nicht
einzutreiben. Der Präsident des Sozialverbandes Deutschland, Adolf Bauer,
appelliert an die Finanzämter, „mit den betroffenen Rentnern Ratenzahlungen
zu vereinbaren, die niemanden überfordern.“
Bei den Finanzämtern fallen solche Wünsche auf fruchtbaren Boden. Denn die
Behörden fürchten, in der Flut der Daten unterzugehen, und suchen ihrerseits
nach Abhilfe. Rund 19 Millionen Rentner gibt es in Deutschland. Da im
Oktober die Datensätze für vier Jahre übermittelt werden, rollt auf die
Finanzverwaltung eine Lawine von knapp 80 Millionen Rentenbezugsmitteilungen
zu. „Einige sind schon erfasst, weil sie in der Vergangenheit Steuern
bezahlt haben“, sagt Steuerexperte Ondracek. Viele seien es aber wohl nicht.
Die Sachbearbeiter in den Finanzämtern fürchten, dem millionenfachen Ansturm
nicht Herr werden zu können. Daher soll ein neues Computerprogramm dafür
sorgen, dass die Beschäftigten in den Finanzämtern Bagatellfälle gar nicht
erst auf den Tisch bekommen. Sie sollen vorab aussortiert werden. Das heißt:
Rückforderungen für die Vergangenheit wird es für diese Rentner nicht geben,
allerdings werden sie in Zukunft ihre Steuern zahlen müssen.
Ondracek hält die begrenzten Kapazitäten in den Finanzämtern für die Ursache
der Nachsicht. Die Mitarbeiter sollten ihre Arbeitszeit lieber auf größere
Fälle verwenden. Kann die Finanzverwaltung das denn einfach selbst
entscheiden? Ja, sagt Ondracek. „Freibeträge für die Zukunft muss die
Politik beschließen“, meint der Steuergewerkschaftschef, „aber ob sie
Forderungen aus der Vergangenheit verfolgt, kann die Finanzverwaltung nach
ihrem Ermessen beschließen.“
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 29.06.2009)