Aktuelles

 

Ein Geschenk vom Staat

Wer seine Rente nicht versteuert hat, soll fehlende Beträge nicht nachzahlen müssen.
Wo die Grenze liegt, ist aber noch umstritten.

 

Besteuerung der Renten 

Jahr des Rentenbeginns

Besteuerungs-anteil %

 

Jahr des Rentenbeginns

Besteuerungs-anteil %

bis 2005

50

 

2023

83

2006

52

 

2024

84

2007

54

 

2025

85

2008

56

 

2026

86

2009

58

 

2027

87

2010

60

 

2028

88

2011

62

 

2029

89

2012

64

 

2030

90

2013

66

 

2031

91

2014

68

 

2032

92

2015

70

 

2033

93

2016

72

 

2034

94

2017

74

 

2035

95

2018

76

 

2036

96

2019

78

 

2037

97

2020

80

 

2038

98

2021

81

 

2039

99

2022

82

 

ab 2040

100

 

BERLIN - Stichtag 1. Juli Mehr Geld Steuer:Fiskus verschont Rentner

Rentner können sich auf ein großzügiges Steuergeschenk freuen. Nach Informationen des Tagesspiegels dürften viele Rentner, die eigentlich Steuern nachzahlen müssten, von dieser Pflicht verschont werden. Die Finanzverwaltung plant, sogenannte Bagatellfälle von der EDV aussortieren zu lassen, und will auf Rückforderungen verzichten. „Diese Rentner werden dann gar nicht belästigt“, erläutert Dieter Ondracek, Vorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft. Noch ist unklar, wo die Grenze liegen soll. „200 oder 300 Euro im Jahr“, hält Ondracek für denkbar, „vielleicht kommen aber auch nur 100 Euro Jahressteuer heraus.“

Doch das wäre immer noch eine Menge Geld. Denn die Steuernachzahlungen, um die es geht, betreffen den Zeitraum von 2005 bis 2008 – also vier Jahre. Selbst bei einer Bagatellgrenze von 100 Euro im Jahr würden betroffene Rentner 400 Euro sparen. Bei 300 Euro wären es gar 1200 Euro, die der Staat den Ruheständlern erlässt.

Vielen Rentnern dürfte ein Stein vom Herzen fallen. Denn bislang können die Finanzämter kaum kontrollieren, ob Rentner ihrer Steuerpflicht nachkommen. Das wird am 1. Oktober anders. Dann bekommt die Finanzverwaltung die Daten automatisch übermittelt. Die Zulagenstelle, die bei der Deutschen Rentenversicherung angesiedelt ist, sammelt dann alle Einnahmen, die Rentner aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus Betriebsrenten und aus privaten Leibrenten haben. Diese Daten werden über das Bundeszentralamt für Steuern an die Landesfinanzverwaltungen geschickt. Von dort gehen sie an die zuständigen Finanzämter.

Der Datenabgleich soll künftig jedes Jahr erfolgen. In diesem Oktober gibt es jedoch eine Besonderheit: Es werden nicht nur die Einnahmen des vergangenen Jahres gemeldet, sondern alle, die seit dem Jahr 2005 angefallen sind. Denn in diesem Jahr ist die neue, nachgelagerte Rentenbesteuerung in Kraft getreten. Das Prinzip: Rentenbeiträge werden zunehmend steuerfrei gestellt, dafür werden immer größere Teile der Renten besteuert. Wer 2005 oder früher in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent der Rente versteuern, wer 2006 Rentner geworden ist, bereits 52 Prozent (siehe Tabelle). Steuerexperten glauben, dass ein Großteil der Rentner nach wie vor keine Steuern zahlen muss – vorausgesetzt, sie leben nur von ihrer Rente und haben keine Zusatzeinnahmen aus Kapitalerträgen oder Mieteinnahmen. Das liegt vor allem am steuerlichen Grundfreibetrag. 2005 waren 7664 Euro im Jahr steuerfrei, in diesem Jahr sind es 7834 Euro, im nächsten Jahr 8004 Euro. „Alleinstehende, die eine Rente von 19 000 Euro im Jahr bekommen und keine weiteren Einnahmen haben, bleiben daher steuerfrei“, sagt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL).

Doch je näher der 1. Oktober rückt, desto größer wird die Angst der Rentner, vielleicht doch etwas Unrechtes getan zu haben. Denn viele haben sich bislang nicht um ihre Steuern gekümmert und gehofft, unbehelligt davon zu kommen. „Viele Rentner haben geglaubt, nicht steuerpflichtig zu sein“, berichtet Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbandes VdK. Mascher macht das Bundesfinanzministerium für die Unkenntnis der Senioren verantwortlich. „Das Ministerium hätte die Rentner klipp und klar aufklären müssen“, meint die VdK-Chefin, etwa über ein Infoblatt zum Rentenbescheid. Daher dürfe man die Rentner jetzt nicht kriminalisieren.
„Die eigentlichen Steuersünder sind Herren wie Zumwinkel“, sagt Mascher. Sie fordert die Finanzverwaltung auf, Bagatellbeträge unter 500 Euro nicht einzutreiben. Der Präsident des Sozialverbandes Deutschland, Adolf Bauer, appelliert an die Finanzämter, „mit den betroffenen Rentnern Ratenzahlungen zu vereinbaren, die niemanden überfordern.“

Bei den Finanzämtern fallen solche Wünsche auf fruchtbaren Boden. Denn die Behörden fürchten, in der Flut der Daten unterzugehen, und suchen ihrerseits nach Abhilfe. Rund 19 Millionen Rentner gibt es in Deutschland. Da im Oktober die Datensätze für vier Jahre übermittelt werden, rollt auf die Finanzverwaltung eine Lawine von knapp 80 Millionen Rentenbezugsmitteilungen zu. „Einige sind schon erfasst, weil sie in der Vergangenheit Steuern bezahlt haben“, sagt Steuerexperte Ondracek. Viele seien es aber wohl nicht.

Die Sachbearbeiter in den Finanzämtern fürchten, dem millionenfachen Ansturm nicht Herr werden zu können. Daher soll ein neues Computerprogramm dafür sorgen, dass die Beschäftigten in den Finanzämtern Bagatellfälle gar nicht erst auf den Tisch bekommen. Sie sollen vorab aussortiert werden. Das heißt: Rückforderungen für die Vergangenheit wird es für diese Rentner nicht geben, allerdings werden sie in Zukunft ihre Steuern zahlen müssen.

Ondracek hält die begrenzten Kapazitäten in den Finanzämtern für die Ursache der Nachsicht. Die Mitarbeiter sollten ihre Arbeitszeit lieber auf größere Fälle verwenden. Kann die Finanzverwaltung das denn einfach selbst entscheiden? Ja, sagt Ondracek. „Freibeträge für die Zukunft muss die Politik beschließen“, meint der Steuergewerkschaftschef, „aber ob sie Forderungen aus der Vergangenheit verfolgt, kann die Finanzverwaltung nach ihrem Ermessen beschließen.“

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 29.06.2009)