Aktuelles
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Frau Ulla Schmidt, MdB
Friedrichstr. 108
10117 Berlin
26.11.2008 Ba/sch
Einheitlicher Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung
Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
wenn zum 1. Januar 2009 der einheitliche Beitragssatz von 15,5 Prozent für alle Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft tritt, dann wird das für viele ältere Menschen mit erheblichen Mehrkosten verbunden sein. Dabei werden vor allem diejenigen Älteren getroffen, die von bescheidenen Versorgungsansprüchen leben müssen. Während die Erwerbstätigen entlastet werden durch eine Senkung der Beiträge für die Arbeitslosenversicherung, trifft die Erhöhung die Älteren ohne Abfederung.
Wer ausschließlich eine Rente aus der gesetzlichen Krankenversicherung bezieht, muss künftig in den meisten Fällen wegen des höheren Beitragssatzes mehr bezahlen. Wenn seine Rente 1500 Euro beträgt und sein Beitragssatz derzeit bei 14 Prozent liegt, so hat er ab Januar 2009 zusätzlich 11,25 Euro zu zahlen. Das ist eine jährliche Mehrbelastung von 135 Euro.
Erhält dieser Rentner außerdem eine Betriebsrente von 500 Euro, so erhöht sich sein Beitrag um weitere 7,50 Euro. Beides zusammen ergibt eine zusätzliche monatliche Belastung von 18,75 Euro, das sind 225 Euro jährlich.
Es sind keine Versuche bekannt geworden, diese zusätzliche Belastung zu vermeiden oder wenigstens zu mildern. Sie trifft insbesondere Personen mit "kleinen" Renten, aber auch Pensionäre/Witwen des einfachen oder mittleren Dienstes, die der gesetzlichen Krankenversicherung angehören und damit die Beihilfe entlasten. Wir haben die Mehrkosten durchgerechnet für 2 Witwen der Besoldungsgruppen A 7 und A 11, wobei jeweils eine eigene Rente in Höhe von 300 Euro angenommen wurde. Diese Rentenhöhe ist bei den heutigen Beamtenwitwen keineswegs ungewöhnlich, da diese Frauen wegen der Erziehung der Kinder und der Sorge um den Haushalt auf die Berufstätigkeit verzichtet haben. Das beamtenrechtliche Witwengeld beträgt dann 780,18 Euro (A 7) bzw. 1.275,33 Euro (A 11). Durch die Anhebung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung von (angenommen) 14 auf 15,5 °A entstehen Mehrbelastungen in Höhe von monatlich 16,20 Euro (A 7) bzw. 23,63 Euro (A 11). Angesichts der überaus bescheidenen Bezüge dieser Frauen sind das erhebliche Summen. Die üblichen weiteren Belastungen (allgemeine Preissteigerung, höhere Kosten für Lebensmittel, Energie) kommen hinzu.
Wir bitten dringend, dazu eine Lösung zu suchen. Sollte es bei der derzeitigen Regelung bleiben, wird dies die Wahlentscheidung der Älteren maßgebend beeinflussen.
Mit freundlichen Grüßen
(Dr. Herbert Bartsch)
Bundesvorsitzender