WiR im BRH-BW
Wissen im Ruhestand
Der elektronische Informationsdienst vom Bund der Ruhestandsbeamten BW
Ausgabe 04 vom 23. Juni 2009
Inhalt:
Bundesverfassungsgericht segnet die Einführung des Basistarifs in der PKV ab
Mehr Rechtssicherheit beim Umgang mit Patientenverfügungen
Neuregelungen der Gesundheitsreform einschl. Basistarif verfassungsgemäß
Rentenkürzung durch Gesetz ausgeschlossen
1. Bundesverfassungsgericht segnet die Einführung des Basistarifs in der PKV ab
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. Juni 2009 (Az.: 1 BvR 706/08) die Neuregelungen der Gesundheitsreform 2007 als mit der Verfassung vereinbar erklärt und die anhängigen Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen. Die Regelungen und Eingriffe wie die Einführung eines hinsichtlich der Beiträge und Leistungen am Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichteten Basistarifs in der privaten Krankenversicherung seien ebenso mit dem Gemeinwohl vereinbar wie die teilweise Mitnahme der Altersrückstellungen beim Wechsel des Versicherers.
Der Gesetzgeber habe im Rahmen seines Prognosespielraums davon ausgehen dürfen, dass der Basistarif keine bedeutsamen Auswirkungen auf das Geschäft der privaten Krankenversicherungsunternehmen habe. Aus Sicht des Gerichts werden wenige Versicherte in den Basistarif wechseln, da dieser trotz hoher Prämie nicht dem üblichen Leistungsumfang für Normalversicherte entspreche. Die Möglichkeit der Mitnahme der Altersrückstellungen für Neukunden der privaten Krankenversicherung stelle einen funktionierenden Wettbewerb zwischen den privaten Krankenversicherungsunternehmen her. Die Entwicklung auf dem Versicherungsmarkt müsse verfolgt und bei einschneidenden Veränderungen, die das System der Privaten Krankenversicherung störten, müssten Korrekturen durch den Gesetzgeber herbeigeführt werden.
Quelle Pressemitteilung BVG
2. Mehr Rechtssicherheit beim Umgang mit Patientenverfügungen
Der Bundestag hat am 18.06.2009 eine gesetzliche Regelung zur Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügungen beschlossen. Das entsprechende Gesetz wird am 01.09.2009 in Kraft treten. Näheren Aufschluss gibt die beiliegende Info (Anl. 1) des Bundesjustizministeriums, die mir soeben vom Landesseniorenrat zugegangen ist. Die Ausführungsbestimmungen hierzu sind in Kürze zu erwarten.
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3. Höhere Abzugsfähigkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen vom Bundestag beschlossen
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherungen können ab dem nächsten Jahr stärker als bisher steuerlich abgesetzt werden. Das hat der Bundestag entschieden. Arbeitnehmer werden um knapp 10 Mio. € entlastet. Hinzu kommen befristete Erleichterungen für Unternehmen als Reaktion auf die Wirtschaftskrise. Die verbesserte steuerliche Absetzbarkeit der Sozialbeiträge geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück. Was das neue Gesetz bringt, können Sie der (Anl. 3) entnehmen.
4. 4. Rentenkürzung durch Gesetz ausgeschlossen
Die rd. 20 Mio. Rentner bleiben künftig auch in wirtschaftlich schlechten Zeiten von Rentenkürzungen verschont. Sie müssen dies aber später, wenn sich die wirtschaftliche Lage wieder verbessert hat, durch Nullrunden oder reduzierte Erhöhungen selbst bezahlen. Dies hat der Bundestag vor wenigen Tagen beschlossen. Mit der Entscheidung soll sichergestellt werden, dass die Renten auch bei rückläufigen Löhnen nicht sinken.