Gruppensterbegeld - Versicherung
Kostengünstige Gruppensterbegeldversicherung
Die Vorteile unseres Angebotes im Überblick:
Ermäßigte Beiträge durch die sofortige Verrechnung der Grundüberschussanteile (10%) mit den zu zahlenden Bruttobeiträgen. Sie bezahlen nur den Nettobeitrag und eine geringe Hebegebühr.
Aufnahme bis zum Alter von 80 Jahren, (im Jahr 2009 bis Geburtsjahrgang 1929).
Ohne Gesundheitsprüfung — dadurch garantierte Aufnahme; statt dessen gilt im ersten Versicherungsjahr die 12tel-Staffelung der Versicherungsleistung (Tod im 1. Versicherungsmonat = Beitragserstattung, im 2. Monat = 1/12, im 3. Monat = 2/12 usw. , volle Versicherungsleistung zu Beginn des 2. Versicherungsjahres). Bei Unfalltod im 1. Versicherungsjahr wird jedoch die volle von Ihnen abgeschlossene Versicherungssumme ausbezahlt.
Es ist wichtig zu wissen, dass die vereinbarte Versicherungssumme vertragsgemäß beim Tod der versicherten Person fällig wird. Ab dem 13. Versicherungsmonat wird die volle Versicherungssumme ausbezahlt unabhängig davon, wie viele Beiträge bis dahin gezahlt worden sind. Es entspricht dem Versicherungsgedanken, dass die Versicherten mit überdurchschnittlich langem Leben gegebenenfalls mehr als die Versicherungssumme einzahlen können. Sie erfahren jedoch durch die Zins-Überschussanteile, die angesammelt und im Todesfall ausbezahlt werden, eine Erhöhung der Versicherungsleistung.
Beitragszahlungsdauer bis zum Ende des Monats, in dem der Versicherte stirbt, längstens bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem der Versicherte das rechnungsmäßig 85. Lebensjahr vollendet.
Unfalltod-Zusatzversicherung mit doppeltem Sterbegeld bis zum Eintrittsalter von 74 Jahren.
Die Beiträge zur Gruppensterbegeldversicherung können als Sonderausgaben im Rahmen der Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden. Für Ruhestandsbeamte sind dies max. EUR 1.500,--, bei Ehegatten wird eine gesonderte Ermittlung je Person vorgenommen. Im Übergangszeitraum von 2005 bis 2019 sieht das Alterseinkünftegesetz eine Prüfung vor, wie sich der Steuerpflichtige günstiger stellt, ausgehend vom bisherigen Höchstbetrag von 5.069 EUR (Alleinstehende) und 10.138,-- EUR (Verheiratete), der jährlich abgeschmolzen wird.
Schnelle Auszahlung der Versicherungsleistung im Todesfall.