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Bund soll Tarifabschlüsse auch auf Versorgung übertragen 

Die dbb bundesseniorenvertretung hat die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene enthaltene Absichtserklärung begrüßt, die Tarifabschlüsse „grundsätzlich gleich auf die Beamtenbesoldung zu übertragen“.

„Wir gehen davon aus, dass der Bund – wie in den letzten Jahren – die Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtenbesoldung, aber natürlich auch auf die Beamtenversorgung überträgt. Alles andere wäre den Beamten und den Pensionären nicht zu vermitteln,“ sagte der Vorsitzende der Seniorenvertretung, Wolfgang Speck.

Auch die geplanten Verbesserungen bei der Pflege, die Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung und das Fehlen von Plänen für eine Einheitsversicherung in der Krankenversicherung bewertete Speck positiv. Allerdings werde die dbb Bundeseniorenvertretung darauf achten, das paritätische Beitragsprinzip in der Krankenversicherung auch in der  Krankenversicherung der Rentner sicherzustellen. Zudem werde man die Arbeit der geplanten Kommission zur Reform der kassen- und privatärztlichen Vergütung aufmerksam begleiten. Speck: „Wir stehen dazu, die privatärztliche Gebührenordnung und die Bezahlung der Kassenärzte zu modernisieren und dem medizinischen Fortschritt anzupassen. Hier darf sich aber kein Einfallstor für die gesundheitliche Einheitsversicherung auftun.“

Kritik übte Speck an den Plänen für die „Mütterrente“. Es sei nicht hinnehmbar, dass der Vertrag keine Regelung zur wirkungsgleichen Übertragung der Mütterrente auf die Beamtinnen und Beamten enthalte: „Nachdem bislang nur Bayern und Sachsen die Mütterrente für Beamtinnen und Beamte eingeführt haben, wäre nun der Bund am Zuge gewesen, Verbesserungen bei der Kindererziehung auch im Beamtenversorgungsrecht nachzuvollziehen.“

 

 

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