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Neue Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilbehandlungen 

Bereits im Jahr 2015 hat sich der Seniorenverband für eine Anhebung der Höchstbeträge eingesetzt und sich deshalb an den BBW und den dbb gewandt. Gegenüber dem für diesen Teil des Beihilferechts federführenden Bundesministerium des Innern (BMI) wurde gefordert, die bereits seit vielen Jahren beihilfefähigen Höchstbeträge für ärztlich verordnete Heilbehandlungen (z.B. Krankengymnastik, Bäder, Massagen usw.) – teilweise unter dem Erstattungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegend – nun endlich der allgemeinen Kostenentwicklung anzupassen. Nach nunmehr über drei Jahren erreichte uns die erfreuliche Mitteilung des dbb,  das BMI habe im Rahmen der „Achten Verordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung des Bundes (BBhV) vom 30.07.2018“ (BGBl. I S. 1232) die im Leistungsverzeichnis für ärztlich verordnete Heilbehandlungen (= Anlage 9 zur BBhV) enthaltenen beihilfefähigen Höchstbeträge wie folgt erhöht:

- ab dem 31.7.2018 bis 31.12.2018 um jeweils 20% und
- ab dem 1.1.2019 nochmals um jeweils 10%.

Damit wurden bzw. werden die beihilfefähigen Höchstbeträge an das Niveau der GKV angepasst.

Die neu gefasste Anlage 9 zur BBhV hat auch im Anwendungsbereich der BVO Gültigkeit, da n der Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg (BVO) eine entsprechende rechtlichen Verweisung (Nr. 1.4.1 der Anlage zur BVO) enthalten ist. .

Beispiel: Die 10 x ärztlich verordnete Behandlungsart „Manuelle Therapie“ (lfd. Nr 11 im Verzeichnis) hat in der Zeit vom 16.7.2018 bis 17.8.2018 zweimal wöchentlich stattgefunden. Die in der Zeit bis zum 30.7.2018 durchgeführten Behandlungen sind je Behandlung in Höhe von maximal nur 22,50 Euro    (laut lfd. Nr. 11 im  „alten“ Verzeichnis) beihilfefähig. Für die vom 31.7.2018 bis 17.8.2018 stattgefundenen Behandlungen gilt der maximale beihilfefähige Höchstbetrag (laut lfd. Nr. 11 des „neuen“ Verzeichnisses) in Höhe von 27,00 Euro je Behandlung.           

 

Der Seniorenverband öffentlicher Dienst BW

Seniorenarbeit in Baden-Württemberg / Bund der Ruhestandsbeamten

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