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Bearbeitungszeiten beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV)

So lautet der Titel des Antrags vom 14. August 2018, mit welchem der finanzpolitische Sprecher der SPD Hofelich u.a. – wie auch der finanzpolitische Sprecher der CDU Wald u.a. – Fragen zu den Bearbeitungszeiten des LVB an den Landtag gerichtet haben. Mit 10 konkreten Fragen, wie z. B. zu den Auswirkungen des Hackerangriffs, den Bearbeitungszeiten in den einzelnen Stellen, dem Krankenstand, der Software-Umstellung, den Maßnahmen zur Reduzierung der Bearbeitungszeiten…, soll die aktuelle Situation beim LBV in Erfahrung gebracht werden.

Nun liegt uns inoffiziell die Antwort des Finanzministeriums vor, die wir vorab auszugsweise zur eiligen Information wiedergeben:

  1. Die durchschnittlichen Krankheitstage beliefen sich im Jahr 2016 auf 18,94 und im Jahr 2017 auf 20,33. Für 2018 liegt keine Auswertung vor, da diese nur jährlich erstellt wi
  2. Der tägliche Papierposteingang in der Poststelle wird im Regelfall tagesaktuell abgearbeitet und für den weiteren Fortgang vorbereitet (Tag 1). Am 2. Tag erfolgt die elektronische Erfassung und am 3. Tag nach Eingang liegt die Post beim Bearbeiter. Ca. 75 Prozent des täglichen Papierposteingangs entfällt auf Beihilfeanträge.
    Die Bearbeitungszeiten im Bereich Beihilfe entwickelten sich im Jahresdurchschnitt wie folgt:

    2016                                 14,30 Arbeitstage

    2017                                 10,30 Arbeitstage

    2018 (Januar – Juli)           18,98 Arbeitstage

    Ziel des LBV ist es, Beihilfeanträge so zeitnah wie möglich zu bearbeiten. Dabei soll die durchschnittliche maximale Bearbeitungszeit aller Beihilfeanträge 20 Arbeitstage nicht überschreiten. Dieser Zeitrahmen sei als zeitlich noch angemessen und vertretbar einzustufen, ohne die Fürsorgepflicht des Dienstherrn in Frage zu stellen. Jedoch werden Anträge mit hohen Gesamtrechnungssummen (5.000 Euro und mehr) aus Fürsorgegründen vorrangig bearbeitet. Hier liegt die Bearbeitungszeit bereits jetzt bei ca. einer Woche.

  3. Der Hacker-Angriff führte dazu, dass das LBV-Kundenportal vorübergehend aus dem Netz genommen werden musste und am 10.01.2018 auf neuer technischer Basis wieder zur Verfügung stand. Aufgrund der Vielzahl der Anmeldungen in den ersten Tagen kam es zur Überlastung der technischen Infrastruktur.
  4. Eine hohe Fluktuation der Beschäftigten im Bereich der Poststelle führen zu Verzögerungen im Arbeitsablauf. Im Beihilfebereich konnte eine Steigerung der Anzahl eingehender Beihilfeanträge mit Sondermaßnahmen innerhalb des LBV zwar immer gewährleistet und vorhandene Rückstände abgebaut werden, allerdings war dies nur mit großen Anstrengungen bis hin zu Überstundenanordnungen und Samstagsarbeit möglich.
  5. Um die Bearbeitungszeiten zu reduzieren, wurden für die Posteingangsstelle Aushilfekräfte eingestellt. Um eine kurzfristige und deutlich spürbare Verkürzung der Bearbeitungszeiten von Beihilfeanträgen zu erreichen, wurden Überstunden angeordnet, der Personalbestand der Organisationseinheit im LBV, welche einfache Fälle bearbeitet, um das Doppelte erhöht sowie eine beschleunigte und standardisierte Bearbeitung von unproblematischen und schnell zu bescheidenden Vorgängen angeordnet. Hierfür setzt das LBV auch Personal aus anderen Organisationseinheiten ein.Es wird als Erfolg bewertet, dass sich trotz Urlaubszeit und gleichzeitig erhöhtem Antragseingang vor und zu Beginn der Ferien die Zahl der unbearbeiteten Beihilfeanträge während der Ferienzeit nur moderat erhöht hat. 


    Sobald die Drucksache 16/4638 auf der Homepage des Landtages abrufbar ist, werden wir diese auf unserer Homepage einstellen.

 

 

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