So lautet der Titel des Antrags vom 14. August 2018, mit welchem der finanzpolitische Sprecher der SPD Hofelich u.a. – wie auch der finanzpolitische Sprecher der CDU Wald u.a. – Fragen zu den Bearbeitungszeiten des LVB an den Landtag gerichtet haben. Mit 10 konkreten Fragen, wie z. B. zu den Auswirkungen des Hackerangriffs, den Bearbeitungszeiten in den einzelnen Stellen, dem Krankenstand, der Software-Umstellung, den Maßnahmen zur Reduzierung der Bearbeitungszeiten…, soll die aktuelle Situation beim LBV in Erfahrung gebracht werden.
Nun liegt uns inoffiziell die Antwort des Finanzministeriums vor, die wir vorab auszugsweise zur eiligen Information wiedergeben:
2016 14,30 Arbeitstage
2017 10,30 Arbeitstage
2018 (Januar – Juli) 18,98 Arbeitstage
Ziel des LBV ist es, Beihilfeanträge so zeitnah wie möglich zu bearbeiten. Dabei soll die durchschnittliche maximale Bearbeitungszeit aller Beihilfeanträge 20 Arbeitstage nicht überschreiten. Dieser Zeitrahmen sei als zeitlich noch angemessen und vertretbar einzustufen, ohne die Fürsorgepflicht des Dienstherrn in Frage zu stellen. Jedoch werden Anträge mit hohen Gesamtrechnungssummen (5.000 Euro und mehr) aus Fürsorgegründen vorrangig bearbeitet. Hier liegt die Bearbeitungszeit bereits jetzt bei ca. einer Woche.
Sobald die Drucksache 16/4638 auf der Homepage des Landtages abrufbar ist, werden wir diese auf unserer Homepage einstellen.
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