Fragen zur Mitarbeiterfreundlichkeit und Digitalisierung in den Bereichen Beihilfe und Heilfürsorge beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) haben der finanzpolitische Sprecher der CDU Fraktion Tobias Wald und u.a. an den Landtag gerichtet.
Auch hier liegt nun die Antwort des Finanzministeriums (Drucksache 16 / 4637) seit 5. Oktober 2018 öffentlich zugänglich vor.
Im Jahr 2013 wurden 1.005.645 Anträge vom LBV bearbeitet, im Jahr 2017 waren es 1.228.361 Anträge. Der prozentuale Anteil elektronisch gestellter Anträge ist von 15,82 % im Jahr 2013 auf 27,64 % im Jahr 2017 angestiegen. Zwischen den beiden Vergleichsjahren ist die elektronische Antragsquote um 11,83 Prozentpunkte gestiegen. Insgesamt zeigt sich eine zunehmende Nutzung des Online-Antrags im Kundenportal des LBV.
Nach Auskunft des FM beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Beihilfeantrags 16 Arbeitstage (Stand KW 35). Eingeräumt wird jedoch auch, dass die Bearbeitungszeiten gegenwärtig nicht zufriedenstellend sind. Dies können wir aufgrund der Vielzahl an Rückmeldungen unserer Mitglieder nur bestätigen. Gerade heute erreichte uns eine Information, wonach nach nunmehr 6 Wochen der Beihilfeantrag noch immer nicht bearbeitet ist.
Ziel der Bemühungen ist es, durch ein Paket aus IT-, organisatorischen und personellen Maßnahmen die Beihilfeanträge so zeitnah wie möglich zu bearbeiten und den Service beim LBV dauerhaft sicherzustellen. Dabei soll die maximale Bearbeitungsdauer nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden.
Interessant ist die Antwort auf die Frage nach einer Beihilfe-App. Aus Sicht des Ministeriums für Finanzen bieten die von privaten Krankenversicherungen angebotenen sogenannten „Beihilfe-Apps“ auch für Beihilfeberechtigte eine sehr unkomplizierte und komfortable Möglichkeit, mit wenigen Befehlen ihre Unterlagen zu fotografieren und einzureichen. Eine konkrete Entscheidung bezüglich der Realisierung einer Beihilfe-App ist noch nicht erfolgt.
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