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TdL Tarifergebnis und Umsetzung auf die Beamten und Versorgungsempfänger des Landes

Bereits am 5. März kündigte Finanzministerin Edith Sitzmann an, das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst der Länder zeitgleich und systemgerecht auf Beamte, Richter und Versorgungsempfänger des Landes zu übertragen. 

„Unsere Beschäftigten leisten gute und wertvolle Arbeit als Angestellte, als Beamte, als Richter und Staatsanwälte“, sagte die Ministerin. „Dafür haben sie unsere Wertschätzung verdient. Deshalb schlage ich vor, diese Leistung handfest und greifbar zu würdigen. Dafür sollten wir die Bezahlung aller Beschäftigten in drei Stufen erhöhen: rückwirkend zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 3,2 Prozent sowie zum 1. Januar 2021 um 1,4 Prozent. Mit der vorgeschlagenen Erhöhung wären auch strukturelle Änderungen des Tarifabschlusses berücksichtigt, die sich auf die Entgelttabelle auswirken.

Auf die Jahre 2019 bis 2021 berechnet würde die Übertragung zusätzliche Ausgaben von rund 2,65 Milliarden Euro mit sich bringen. Die Übertragung und die Umsetzung des Tarifergebnisses zusammen würden sich auf etwa 3,34 Milliarden Euro belaufen. Das sind etwa 900 Millionen Euro mehr, als im Haushalt 2019 und in der mittelfristigen Finanzplanung für 2020 und 2021 vorgesehen sind. Im laufenden Haushalt wie auch in der mittelfristigen Finanzplanung ist für Tarif- und Besoldungssteigerungen in Höhe von 2,1 Prozent pro Jahr vorgesorgt. Das entspricht den durchschnittlichen Steigerungsraten der vergangenen zehn Jahre.

BBW-Vorsitzender Kai Rosenberger wertet dieses Signal der Wertschätzung als gute Grundlage für die anstehenden Gespräche mit dem Finanzministerium und den Fraktionen, bei denen es darum gehen wird, wie der Abstand der Beamtengehälter im Land zur Besoldung im Bund, in Bayern und in Sachsen zu verringern ist.

Für das Land Baden-Württemberg sind rund 185.000 Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie rund 74.000 Tarifangestellte beschäftigt. Zudem gibt es 136.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Die gesamten Personalausgaben des Landes liegen aktuell bei rund 17,4 Milliarden Euro.

Am 2. März hatten sich Gewerkschaften und Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) am 2. März 2019 in Potsdam auf einen Tarifabschluss geeinigt.

Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick:

Entgelterhöhung: Die lineare Steigerung beträgt im Gesamtvolumen 3,2 Prozent (mindestens 100 Euro) zum 1. Januar 2019, nochmals 3,2 Prozent (mindestens 90 Euro) zum 1. Januar 2020 und schließlich 1,4 Prozent (mindestens 50 Euro) zum 1. Januar 2021.

Azubis: Die Ausbildungsentgelte werden zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 50 Euro erhöht. Der Urlaubsanspruch erhöht sich um einen Tag auf 30 Tage. Die alten Übernahmeregelungen werden wieder in Kraft gesetzt.

Pflege: Die Werte und die Eingruppierungsregelungen der Pflegeentgelttabelle des TVöD (P-Tabelle) werden im TV-L übernommen und rückwirkend ab Januar 2019 ebenfalls dynamisiert. Pflegekräfte an Unikliniken ab Entgeltgruppe KR 7 erhalten eine dynamische Zulage von 120 Euro monatlich. Der Zuschlag für Samstagsarbeit wird ab 1. Januar 2020 auf 20 Prozent erhöht. Der Zusatzurlaub für ständige Wechselschichtarbeit wird 2020 auf bis zu 7 Tage, 2021 auf bis zu 8 Tage und 2022 auf bis zu 9 Tage erhöht.

Sozial- und Erziehungsdienst: Die neu vereinbarten SuE-Tabelle gilt ab 1. Januar 2020.

Lehrkräfte: Die Angleichungszulage wird zum 1. Januar 2019 von bisher 30 Euro um 75 Euro auf 105 Euro erhöht.

Höhergruppierung: Die Garantiebeträge werden zum 1. Januar 2019 für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrags auf 100 Euro (EG 1 bis 8) beziehungsweise auf 180 Euro (EG 9 bis 14) erhöht, begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung.

Jahressonderzahlung: Sie wird für die Jahre 2019 bis 2022 auf dem Niveau von 2018 eingefroren. Allerdings wird zuvor noch die Angleichung Ost an das Westniveau umgesetzt. Danach finden Entgelterhöhungen auch auf die Jahressonderzahlung wieder Anwendung.

Laufzeit: 33 Monate (bis 30. September 2021).


 

 

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