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Besoldungsstruktur: 
Was im Bund möglich ist, sollte auch im Land möglich sein!

Die Bundesregierung hat einen weiterentwickelten Entwurf eines Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes und damit zusammenhängender Änderungen dienstrechtlicher Vorschriften vorgelegt.

Der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb Friedhelm Schäfer lobte während des Beteiligungsgesprächs am 29. Mai 2019 im Bundesministerium des Innern in Berlin positive Änderungen im Besoldungs-, und Zulagenrecht, die die Besoldungsbedingungen des Bundes attraktiver und wettbewerbsfähiger machen. „Das Besoldungsrecht des Bundes wird bereinigt, strukturell modernisiert und unter Beibehaltung der Grundstrukturen durch eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen deutlich verbessert“, erläuterte Schäfer. Das gelte unter anderem für verbesserte Stellenzulagen, die Erhöhung des zentralen Vergabebudgets in der Leistungsbesoldung, Anpassungen in der Auslandsbesoldung und die Neuentwicklung finanzieller Anreize für die Personalgewinnung und -bindung. Auch sei in diesem Zusammenhang an Verbesserungen für Teilzeitdienstleistende und Anwärter gedacht worden. Gleichzeitig würden mit den Fortschreibungen die Bereiche Polizei und Zoll weiter gestärkt. Auch wurde eine Regelung zum Zuschlag bei begrenzter Dienstfähigkeit neu in das Bundesbesoldungsgesetz aufgenommen.

Der Gesetzentwurf sieht zudem die Übernahme der rentenrechtlichen Regelungen mit dem Ziel der Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder vor. „Das ist eine herausragend positive Neuregelung, mit der langjährigen Forderungen des dbb entsprochen wird. Beamtinnen und Beamten werden dadurch nicht besser, aber auch nicht schlechter gestellt als gesetzlich Rentenversicherte“, so Schäfer.

Schäfer kritisierte allerdings das Fehlen weiterer Anreize und Wertschätzungselemente gegenüber den Beamtinnen und Beamten im klassischen Verwaltungssektor. Aufgrund einer kurzfristig in den Gesetzentwurf eingebrachten Änderung bezüglich der Neuregelung des Familienzuschlags, im Zuge derer die Bundesregierung geplante positive, aber auch negative Veränderungen zurzeit nicht weiterverfolgt, werde auch der dbb seine Positionen zu diesem Thema neu bewerten, so der dbb Vize.

Quelle: dbb newsletter vom 29.05.2019

 

 

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