Die Absenkung der Einkünftegrenze für beihilfeberechtigte Ehegatten und Lebenspartner ist bald Geschichte. Sie soll mit Wirkung zum
1. Januar 2021 auf 20.000 Euro angehoben werden. Für die Jahre davor soll wieder die bis 31.12.2012 geltende Einkünftegrenze von 18.000 Euro wirksam werden. Ein entsprechender Änderungsentwurf des Landesbeamtengesetzes soll nach Informationen des BBW – Beamtenbund Tarifunion in diesen Tagen in die Ressortanhörung gehen.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 28.03.2019 die Absenkung der Einkünftegrenze von 18.000 auf 10.000 Euro für die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen von Ehegatten und Lebenspartnern für unwirksam erklärt und damit die Entscheidung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) aus dem Jahr 2017, wenn auch mit einer anderen Begründung, bestätigt.
Der Seniorenverband hatte in dieser Angelegenheit bei Gesprächen mit dem LBV und dem Finanzministerium, zuletzt Mitte Oktober 2019, stets nachdrücklich auf die Notwendigkeit einer baldigen Entscheidung hingewiesen.
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