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Wachmacher des Monats 

„Wir retten möglicherweise Menschen, die in einem halben Jahr sowieso tot wären.“ Diese aktuelle Äußerung von Boris Palmer, dem amtierenden Oberbürgermeister von Tübingen, ist aus dem Zusammenhang gerissen und allein schon deshalb zu relativieren. Aber dennoch ist sie ein „Alarmsignal“.

Wehret den Anfängen! Das Grundgesetz stellt in Artikel 1 die Würde des Menschen über alles, auch die Würde der alten Menschen. Alle anderen Grundrechte unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung sind nachrangig. In Artikel 2 wird das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit an die 2. Stelle unseres verbindlichen Wertekanons gestellt, auch das Leben der alten Menschen. Und das – mit Blick auf die deutsche Geschichte im 20. Jahrhundert – aus sehr vielen und sehr guten Gründen.

In Artikel 56 GG ist der deutsche Amtseid festgelegt. Er lautet: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ Gerechtigkeit auch für alte Menschen.

In medizinischen Krisensituationen kann ein Zielkonflikt zwischen der Pflicht „den Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden“ und „Gerechtigkeit gegen jedermann üben“ entstehen dann, wenn zum Beispiel im Gesundheitssystem nicht für alle Kranken die notwendigen Hilfsmittel zur Verfügung stehen und die Ärzte vor der schwierigsten Entscheidung ihres Berufsstandes stehen: Welchem Kranken helfe ich zuerst, welchem später und welchem gar nicht. Die Hilfskriterien für diese Entscheidung dürfen aus guten Gründen, so die höchste deutsche Rechtsprechung, nicht „der Staat“ oder „die Politik“ liefern, sondern – wenn überhaupt – die zuständigen Standesorganisationen.

Bei dieser Entscheidung dürfen Nützlichkeitsüberlegungen oder Schadensbegrenzungsmaßnahmen, zu deren Ausübung sich Amtsinhaber qua Amtseid verpflichtet haben, ebenso wenig eine Rolle spielen wie das Alter eines Kranken. Wenn bei zwei sehr schwer an einer Pandemie Erkrankten nur ein Beatmungsgerät zur Verfügung steht, eine systemrelevante Krankenschwester mit leichten Vorerkrankungen und eine gleich alte Hartz 4-Empfängerin ohne jegliche Vorerkrankung, dürfte aus rein medizinischer Sicht das Beatmungsgerät nicht der Krankenschwester zugeteilt werden. Eine furchtbare Entscheidung, die nur der Arzt treffen kann – und muss – und übrigens in wenigen Teilen Europas in den letzten Wochen getroffen hat. Ähnliches gilt bei Erkrankten unterschiedlichen Alters, Geschlechts, Bildungsstands, Vermögens… Wo würde es enden, wenn dem nicht so wäre? Sozialdarwinistische Ansätze – das Recht des Stärkeren – haben hier nichts zu suchen, führen in unmenschliche Abgründe.

Wehret den Anfängen! Wägt Eure Worte sorgfältig ab! Das gilt es insbesondere in diesen Tagen zu beachten. Nicht die provokante und zuspitzende Formulierung, die den Sprecher in die Schlagzeilen und in die abendlichen Talkshows katapultieren, helfen uns weiter, sondern der redliche, anständige und auch im Ton verantwortungsvolle Dialog, bei dem keine gesellschaftliche Gruppe ausgegrenzt wird, kann weiterhelfen. Mit welcher Vehemenz hätte sich der Vater Helmut Palmer dagegen zur Wehr gesetzt, wenn zu seiner Zeit solche Äußerungen von einem konservativen Oberbürgermeister ausgesprochen worden wären? Er hätte wohl mal wieder ins Gefängnis gehen müssen. Übrigens: Freiwillig und aus Respekt vor unserer Rechtsordnung wäre er nicht gegangen, sondern er hätte unter größtmöglicher körperlicher Gegenwehr und unter unflätigen Beschimpfungen mit polizeilicher Gewalt eingeliefert werden müssen.


 

 

Der Seniorenverband öffentlicher Dienst BW

Seniorenarbeit in Baden-Württemberg / Bund der Ruhestandsbeamten

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