Aktuelle Regelungen zur Kostenübernahme von Testungen für den Nachweis einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
Das Finanzministerium hat uns mit beigefügtem Schreiben vom 11.9.2020 über aktuelle Regelungen zur Kostenübernahme von Testungen für den Nachweis einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 informiert. Der Seniorenverband hatte bereits vor einigen beim Sozialministerium nach der aktuellen Regelung erkundigt, als die Tests für Reiserückkehrer verbindlich wurden.
Für die Kostentragung ist grundsätzlich immer der Umstand maßgeblich, aus welchem Anlass ein Test durchgeführt wird. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier nachlesen (Rundschreiben Finanzministerium).
Bitte beachten Sie, dass die bevorstehende Übersicht zur Kostentragung eine Momentaufnahme ist. Aufgrund der dynamischen Entwicklung des Pandemiegeschehens in Baden-Württemberg und der Bundesrepublik insgesamt, können sich diese Regelungen schnell wieder ändern.
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