Bislang ist es dem Seniorenverband öffentlicher Dienst BW und dem BBW nicht gelungen, für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger anstelle der Coronaprämie einen adäquaten Ausgleich für die 14 Leer-Monate bis zur überaus bescheidenen Versorgungsanpassung von 2,8% ab Dezember 2022 mit der Landesregierung von Baden-Württemberg zu verhandeln. Es ist zwar kein wirklicher Trost, aber dies ist nach wie vor auch in keinem anderen Bundesland gelungen.
Eine neuerliche, ungerechte Benachteiligung für Rentnerinnen und Rentner sowie für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger scheint durch das aktuell beabsichtigte Energieentlastungspakets der Ampelkoalition (SPD, Grüne, FDP) auf Bundesebene in der Mache zu sein.
Es geht dabei insbesondere um die einmalige Energiepauschale in Höhe von 300,- Euro für „steuerpflichtige Arbeitnehmer“. Nirgendwo ist nachzulesen, warum diese selbst steuerpflichtige Pauschale nicht auch an steuerpflichtige Rentner und Versorgungsempfänger gezahlt werden sollte. Neben weiteren Maßnahmen u.a. bei der Erhöhung des Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger, werden mit diesem Packet berufstätige „Bürgerinnen und Bürger“ sehr viel deutlicher steuerlich subventioniert, etwa bei der Bezuschussung des Spritpreises oder der enorm verbilligten Monatskarten im ÖPNV. Und obwohl ehemals beamtete Pensionärinnen und Pensionäre vollumfänglich steuerpflichtig sind und eine Auszahlung problemlos durch die Besoldungs- und Versorgungsstellen erfolgen könnten, sollen sie geradezu begründungslos benachteiligt und ausgegrenzt werden.
Wir haben diese erneute, überaus ärgerliche und ungerechte Absicht zum Anlass genommen, die Bundesregierung sowie einige ausgewählte, herausragende Partei- und Regierungspolitiker auf Bundesebene mit Bezug zu Baden-Württemberg anzuschreiben. Darin wird unser Unverständnis über die geplante Ungerechtigkeit gegenüber den Senioren sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Zahlreiche Vorsitzende unserer regionalen Verbände sind unserem Beispiel gefolgt und haben ihrerseits Landes- und Bundespolitiker auf die geplante Ungerechtigkeit schriftlich hingewiesen.
Die ersten Antworten sind wenig überzeugend und machen uns mitunter geradezu sprachlos. Auf unsere eigentliche Entrüstung, dass steuerzahlende Senioren anders als steuerzahlende Arbeitsnehmer bei der Energiepauschale außen vor bleiben sollen, wird so gut wie gar nicht eingegangen. Vielmehr werden andere Entlastungsmaßnahmen oder die anstehenden Rentenerhöhungen als Wohltaten der Ampelkoalitionäre gelobt. Über die Antworten werden wir zu einem späteren Zeitpunkt ausführlich berichten.
Nachfolgend geben wir den Brief des Vorsitzenden des Seniorenverbandes öffentlicher Dienst BW zur Kenntnis:
L A N D E S V O R S I T Z E N D E R
Stuttgart, 07. April 2022
Sehr geehrter Herr ………………/ sehr geehrte Frau …………….
wir bitten Sie sehr herzlich, sich für unsere nachfolgend dargelegten Interessen einzusetzen.
Angesichts der weiter massiv steigenden Energiepreise haben sich die die Bundesregierung tragenden Parteien auf weitergehende Entlastung und Unterstützung verständigt, so war auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen aktuell zu lesen. Der Koalitionsausschuss soll sich demnach bei seinem Treffen vom 23. März 2022 im Grundsatz auf ein weiteres Entlastungspaket geeinigt haben. Es beinhalte weitreichende Maßnahmen zur kurzfristigen und befristeten Entlastung bei den Energiekosten.
Darin sind sicherlich richtige und durchaus sachgerechte Maßnahmen zur Kostendämpfung angesichts gewaltiger Preissteigerungen insbesondere im Energiebereich enthalten. Hier und da ist durchaus nachvollziehbar, welcher Empfängerkreis für die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen besonders in den Blick genommen wurde.
Rentnerinnen und Rentner, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, oder Hinterbliebene, gerade die mit geringen Einkommen, die teilweise knapp über dem Sozialhilfeniveau liegen und von den negativen Entwicklungen infolge des Ukrainekrieges, aber auch der rasant ansteigenden Inflation besonders hart getroffen werden, gehen zumindest bei der einmaligen (steuerpflichtigen) Energiepauschale in Höhe von 300 Euro leer aus.
Es gibt aus unserer Sicht überhaupt keinen nachvollziehbaren oder gar überzeugenden Grund, weshalb diese Energiepauschale nur an „steuerpflichtige Erwerbstätige“ bezahlt werden soll. Zahlen Senioren vielleicht weniger für Strom, Gas oder Heizöl? Was unterscheidet steuerpflichtige Seniorenhaushalte sachlich von denen der steuerpflichtigen Arbeitnehmer, die ihren Wärme- und Energiebedarf subventioniert bekommen sollen?
Selbst wenn andere Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung für alle Bürgerinnen und Bürger, also auch für Senioren gelten, profitieren viele Seniorinnen und Senioren aufgrund eingeschränkter Mobilität nur in geringerem Maße hiervon. Oder sollen sie sich etwa mit einem 90 Tage-Ticket zu 3 x 9,- Euro in öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Auto mit staatlich subventioniertem Kraftstoff aufwärmen, um zu Hause Heizkosten oder Strom zu sparen? Opa und Oma wissen aus bitterer Erfahrung, wie Entbehrung, Nachhaltigkeit, und Energiesparen geht. Dazu müssen sie nicht erzogen werden.
Kein Argument für die beabsichtigte Ungerechtigkeit darf auch die zum Juli 2022 zu erwartende Rentenerhöhung sein. Diese fällt nicht gerade so aus dem staatlichen Füllhorn, sondern orientiert sich u.a. an der Bruttolohnentwicklung sämtlicher beitragspflichtigen Gehälter und Löhne aus dem vergangenen Jahr. Nicht vergessen werden darf auch, dass Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der Länder eine 14-monatige Nullrunde hinnehmen müssen, bis danach die Ruhegehälter gerade einmal um 2,8% zum Dezember 2022 ansteigen werden. Das deckt bei Weitem nicht einmal die aktuelle Inflation – mit oder ohne die aktuellen Auswirkungen des Ukrainekrieges – ab.
Als Seniorenverband öffentlicher Dienst Baden-Württemberg fordern wir Sie eindringlich auf, die beabsichtigte Ungleichbehandlung und Ungerechtigkeit bei der Energiepauschale zu revidieren. Unsere Mitglieder – aber auch alle anderen Senioren – haben sich für unser Land, für unsere Gesellschaft ein Berufsleben lang eingesetzt. Stoßen Sie die Menschen nicht einfach vor den Kopf.
Wir hoffen auf eine Rückantwort und auf eine gerechte Behandlung der nicht mehr im aktiven Berufsleben stehenden Menschen.
Mit freundlichen Grüßen
gez Joachim Lautensack
Landesvorsitzender
Der Seniorenverband öffentlicher Dienst BW ist der einzige Verband, der sich ausschließlich für die Belange der Senioren in BW einsetzt, die ehemals im öffentlichen Dienst oder dessen privatisierter Bereiche beschäftigt waren. Wir vertreten Ihre Rechte und Interessen und sorgen dafür, dass Sie auch künftig an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben.
Bereits 20.000 Mitglieder vertrauen auf die Kompetenz des Seniorenverbandes öffentlicher Dienst BW
Darüber hinaus profitieren Sie als Mitglied von der Seniorenarbeit unseres Verbandes, zum Beispiel
Hier erfahren Sie mehr zu unseren Zielen und Leistungen:
Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich einfach an Ihren örtlichen Verband oder an unsere Geschäftsstelle. Wir geben Ihnen gerne Auskunft.